Im österreichischen Recht leitet sich der Begriff „forensisch“ aus dem lateinischen „forensis“ ab, was „zum Forum gehörend“ bedeutet und ursprünglich mit öffentlichen Diskussionen, besonders vor Gericht, in Zusammenhang stand. Im heutigen juristischen Kontext bezieht sich „forensisch“ grundsätzlich auf alles, was mit der gerichtlichen Beweisführung und Untersuchung zu tun hat.
Forensische Wissenschaft spielt eine zentrale Rolle im Strafverfahren, da sie bei der Aufklärung von Verbrechen durch die Sammlung, Untersuchung und Analyse physischer Beweismittel hilft. Das österreichische Strafprozessrecht, insbesondere die Strafprozessordnung (StPO), macht keine direkte Erwähnung des Begriffs „forensisch“, doch die Prinzipien der forensischen Analyse liegen vielen Bestimmungen zugrunde.
Ein zentraler Punkt der forensischen Tätigkeit ist die Durchführung gerichtsmedizinischer Gutachten. Diese Gutachten werden von Sachverständigen erstellt, die gemäß § 126 StPO zur Beweissicherung und Klärung von Sachverhalten herangezogen werden. Darüber hinaus sind gemäß § 124 StPO auch andere geeignete Beweismittel zulässig, wo forensisches Fachwissen eine Rolle spielen könnte, etwa durch forensische Psychiatrie oder Forensische Toxikologie.
Der Begriff „forensisch“ taucht auch im Kontext der forensischen Psychiatrie auf. Diese Disziplin befasst sich mit der Begutachtung von Straftätern, um deren Schuldfähigkeit oder Gefährlichkeit zu beurteilen. Hierbei ist insbesondere § 429 StPO von Relevanz, der die Zusammenarbeit mit Sachverständigen zur Erstellung psychiatrischer Gutachten beschreibt.
Auch bei der Sicherstellung und Untersuchung von digitalen Beweismitteln wird der Begriff „forensisch“ verwendet. Die digitale Forensik betrifft den korrekten Umgang mit digitalen Daten, um diese gerichtlich verwertbar zu machen. Diese Praktiken müssen den Anforderungen an die Beweissicherung und den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen entsprechen, wie sie in der StPO beschrieben werden.
Zusammenfassend umfasst der Begriff „forensisch“ im österreichischen Recht alle Maßnahmen, Untersuchungen und wissenschaftlichen Methoden, die im Rahmen der Beweisführung vor Gericht angewendet werden, um Sachverhalte aufzuklären und Tatsachen festzustellen. Dies spielt eine essenzielle Rolle in der Rechtspflege, insbesondere im Strafverfahren, wo durch forensische Methoden die Aufklärung und gerichtliche Beurteilung von Straftaten ermöglicht werden.