Der Begriff „Forfaitierung“ ist primär im internationalen Handel und im deutschen Recht gebräuchlich, jedoch kann das Konzept auch im österreichischen Kontext verstanden werden. In Österreich wird dieser Begriff nicht als spezifischer Rechtsbegriff verwendet, dennoch existiert ein ähnliches Instrument in der Praxis der Forderungsabtretung, das im Allgemeinen Zivilrecht verankert ist.
In Österreich wird die Forfaitierung dem grundlegenden Konzept der Forderungsabtretung zugerechnet, das im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt ist. Insbesondere sind hier die Regelungen über die Abtretung von Forderungen in §§ 1392 ff. ABGB relevant. Gemäß diesen Bestimmungen kann eine Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen werden. Das bedeutet, dass der neue Gläubiger die Forderung unabhängig von den Einwendungen, die der Schuldner gegenüber dem ursprünglichen Gläubiger hatte, geltend machen kann, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen.
Im Kontext der forfaitierungsähnlichen Transaktionen in Österreich geht es meist um den Verkauf von mittelfristigen Exportforderungen. Der Verkäufer (ursprünglicher Gläubiger) verkauft die Forderung an einen Käufer (typischerweise eine Bank oder ein spezialisiertes Finanzinstitut), der dann das Ausfallrisiko übernimmt. Diese Transaktion wird in der Regel „ohne Regress“ durchgeführt, was bedeutet, dass der Verkäufer nach der Abtretung nicht mehr für den Zahlungsausfall des Schuldners haftet. In der Praxis wird diese Form der Finanzierung häufig im internationalen Geschäftsverkehr zur Liquiditätssteigerung genutzt.
Die Behandlung von Wechseln und Schecks sowie der Diskontierung solcher Instrumente kann darüber hinaus nach dem Wechselgesetz (WechsG) und dem Scheckgesetz (ScheckG) relevante Parallelen aufweisen, insbesondere im Hinblick auf deren Weiterverkauf oder Einlösung ohne Rückgriff.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in Österreich keinen direkt äquivalenten Rechtsbegriff zur Forfaitierung gibt, das Konzept jedoch durch bestehende Bestimmungen zur Forderungsabtretung und spezifische Praxislösungen im Finanzsektor realisiert werden kann. Die essentiellen Merkmale bleiben die Übertragung des Risikos und die Liquiditätsbeschaffung durch den Verkauf von Forderungen.