Als formelles Gesetz wird jeder Beschluss bezeichnet, der von der zuständigen Körperschaft (= Bundes- oder Landtag) gemäß dem vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren gefasst wurde. Man nennt formelle Gesetze auch Parlamentsgesetze.
Die meisten formellen Gesetze sind auch materielle Gesetze. Ausnahme der Haushaltsplan. Dieser wird im Wege des Gesetzgebungsverfahrens beschlossen, enthält aber keine direkt vollziehbaren Anordnungen und ist damit kein materielles Gesetz.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/matformgesetz.php 24.10.2014