Formelles Gesetz

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „formelles Gesetz“ eine Rechtsvorschrift, die von den gesetzgebenden Organen in einem formalisierten Gesetzgebungsverfahren erlassen wird. Dabei handelt es sich um normative Akte, die von der Legislative, also dem Nationalrat und in einigen Fällen dem Bundesrat, verabschiedet werden. Ein formelles Gesetz durchläuft ein spezielles rechtliches Verfahren, das in der Bundesverfassung, insbesondere in den Artikeln 41 bis 49 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG), festgelegt ist.

Der Prozess beginnt in der Regel mit einem Gesetzesvorschlag, der entweder von Abgeordneten des Nationalrats, der Bundesregierung oder aus einer Volksinitiative stammen kann. Nach Einbringung eines Gesetzesvorschlags erfolgt die Behandlung im Nationalrat in mehreren Lesungen, in denen der Vorschlag diskutiert, geändert und schließlich angenommen oder abgelehnt wird. Nach der Annahme durch den Nationalrat, je nach Art des Gesetzes, kann auch der Bundesrat ein Prüfungsrecht haben. Ist der Bundesrat einzubeziehen, hat er das Recht auf Einspruch, diesen kann der Nationalrat unter bestimmten Voraussetzungen überstimmen.

Sobald das Gesetz vom Parlament beschlossen wurde, bedarf es der Beurkundung durch den Bundespräsidenten gemäß Art. 47 B-VG. Weiterhin ist die Kundmachung im Bundesgesetzblatt erforderlich, um Rechtskraft zu erlangen. Ab diesem Zeitpunkt gilt das formelle Gesetz als allgemein verbindlich und muss von den Gerichten und Verwaltungsbehörden bei der Entscheidungsfindung beachtet werden.

Ein wichtiges Merkmal formeller Gesetze in Österreich ist, dass sie bestimmte inhaltliche Anforderungen erfüllen müssen: Sie dürfen nicht verfassungswidrig sein und müssen die Grundrechte achten. In einzigartigen Fällen besteht auch die Möglichkeit, dass Rechtsakte als verfassungswidrig anerkannt und aufgehoben werden können, wobei der Verfassungsgerichtshof die Überprüfungskompetenz besitzt. Formelle Gesetze haben einen hohen Rang im Normengefüge und können nur durch andere formelle Gesetze oder verfassungsmäßige Regelungen geändert oder aufgehoben werden.

Dieser formale Gesetzgebungsprozess stellt sicher, dass die erforderlichen demokratischen Prinzipien der Legitimierung, Transparenz und Kontrolle gewahrt werden und dass Gesetze eine entsprechende Rechtsstaatlichkeit innehaben.

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