Im EU-Migrationskontext, ein Drittstaatsangehöriger, der über einen geeigneten Hochschulabschluss verfügt, der den Zugang zu Doktoratsprogrammen ermöglicht, und der von einer Forschungseinrichtung ausgewählt wird, um ein Forschungsprojekt durchzuführen, für welches normalerweise der genannte Abschluss erforderlich ist.
Verwandte(r) Begriff(e)
- Schüler
- Student
- unbezahlter Auszubildender
Quelle
- Art.2(d) der Richtlinie 2005/71/EG des Rates (Forscherrichtlinie)
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