„Forum shopping“ ist ein Begriff, der in der österreichischen Rechtsordnung nicht in derselben Weise offiziell verankert ist wie möglicherweise in anderen Rechtsordnungen. Im Allgemeinen bezieht sich Forum shopping auf das taktische Vorgehen von Parteien, bei dem diese versuchen, ihren Fall in die Gerichtsbarkeit zu bringen, die ihnen am günstigsten erscheint. Dies geschieht unter Berücksichtigung der verschiedenen Rechtsvorschriften oder des Rufs bestimmter Gerichtsbarkeiten in unterschiedlichen Jurisdiktionen.
Im österreichischen Recht ist das Konzept jedoch anthes auf die Anwendungsgebiete beschränkt, die durch die Regelungen zur internationalen Zuständigkeit geprägt sind. Hierbei ist insbesondere die Brüssel Ia-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012) von Bedeutung, die für Zivil- und Handelssachen innerhalb der EU die Zuständigkeit der Gerichte regelt. Diese Verordnung sieht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit der Gerichtsstandsvereinbarung (Art. 25) vor, was genutzt werden kann, um das zu verhandelnde Gericht bei der Vertragsgestaltung zu beeinflussen.
Darüber hinaus spielt die österreichische Zivilprozessordnung (ZPO) eine Rolle. Gemäß § 104 ZPO können Parteien unter bestimmten Voraussetzungen ihre vertraglichen Ansprüche vor dem vereinbarten Gericht geltend machen. Diese Möglichkeit, den Gerichtsstand durch eine Vereinbarung festzulegen, könnte als ein Mittel betrachtet werden, um das Forum shopping im nationalen Kontext zu betreiben. Ein solches Vorgehen muss aber in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und der guten Sitten stehen, sodass missbräuchliche oder manipulative Maßnahmen eingeschränkt werden.
Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass österreichische Gerichte bei der Anwendung dieser Regelungen darauf achten, dass der Sitz der rechtlichen Prüfung nicht die objektive rechtliche Situation der Parteien und die Angelegenheit selbst verzerrt. Grundsätzlich zielen die Bestimmungen darauf ab, die Rechtssicherheit zu erhöhen und missbräuchliche Praktiken zu vermeiden, die das Verfahren verzögern oder die materielle Gerechtigkeit beeinträchtigen könnten.
Insgesamt ist Forum shopping im österreichischen Rechtssystem zwar nicht unter diesem Begriff umfassend bekannt, wird aber durch bestehende Prozesse und rechtliche Rahmenbedingungen geregelt, um den Missbrauch der Gerichtszuständigkeiten zu minimieren.