Freier Beruf

Freie Berufe sind in Österreich Berufe im öffentlichen Interesse, die nicht von der Gewerbeordnung erfasst werden, sondern in Spezialgesetzen geregelt sind und über ein eigenes Berufsrecht verfügen. Der Ausdruck bezeichnet also einen Berufsstand.

Zum Begriff des Freien Berufs

Die Freien Berufe stellen wichtige grundlegende Funktionen der Zivilgesellschaft mit „bedeutsamer gesellschaftspolitischer Rolle“. Es handelt sich durchwegs um hochgradig verantwortungsvolle Berufe, die in engem Zusammenhang mit Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit, Bürgernähe, hohe Gesundheits- und Qualitätsstandards und Verbraucherschutz stehen. Sie stellen auch einen „Mittler zwischen Bürger und Staat“ dar. Sie zählen zu den gesellschaftlich angesehensten Berufen.

„Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer Qualifikation

  • persönlich
  • eigenverantwortlich und
  • fachlich unabhängig

geistige Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt spezifischen berufs- und standesrechtlichen Bedingungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung und des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welche Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende besondere Vertrauensverhältnis gewährleisten und fortentwickeln.“

Außerdem subsumiert man darunter firmenrechtlich – im Firmenbuch – auch die Körperschaften öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaften, Behörden), kirchliche Einrichtungen (Diözesen, Klöster), und Ähnliches, sofern sie keine andere wirtschaftliche Rechtsform haben.

Freie Berufe

Als freie Berufe gelten:

BerufsstandGesetzesgrundlageAnmerkungenÖ-ISCO (Berufsklasse)ÖNACE (Wirtschaftszweig)
ApothekerApothekengesetz2224 ApothekerG 47.73 Apotheken
ArztÄrztegesetz 19982221 ÄrzteQ 86.1 Krankenhäuser;
Q 86.21 Arztpraxen für Allgemeinmedizin;
Q 86.22 Facharztpraxen
HebammeHebammengesetz
Klinischer und GesundheitspsychologePsychologengesetz
Künstlerkein Gesetz
MusiktherapeutMusiktherapiegesetz
NotarNotariatsordnung2429 Juristen, anderweitig nicht genanntM 69.1 Rechtsberatung
PatentanwaltPatentanwaltsgesetzauch: Patentanwaltsberuf2421 AnwälteM 69.1 Rechtsberatung
PsychotherapeutPsychotherapiegesetz
RechtsanwaltRechtsanwaltsordnung2421 AnwälteM 69.1 Rechtsberatung
Schriftstellerkein Gesetz
TierarztTierärztegesetz2223 TierärzteM 75 Veterinärwesen
VersicherungstechnikerVersicherungsaufsichtsgesetz, PensionskassengesetzAktuare, Versicherungsmathematiker und versicherungsmathematische SachverständigeM 66.29-0 Sonstige mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten
WirtschaftstreuhänderWirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG)Steuerberater, Wirtschaftsprüfer(W)2411 Wirtschaftsprüfer und SteuerberaterM 69.2 Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung(W)
ZahnarztZahnärztegesetz (ZÄG)zahnärztliche Berufe und Dentistenberuf (ZA, Dent., FA MKG, FA ZMK, Amtszahnärzte)2222 ZahnärzteQ 86.23 Zahnarztpraxen
ZiviltechnikerZiviltechnikergesetz 1993Architekten, Ingenieurkonsulenten (z. B. für Vermessungswesen oder Markscheidewesen)2141 Architekten, Raum- und Verkehrsplaner;
2148 Kartographen und Diplomingenieure Vermessung;
2147 Diplomingenieure Bergbau, Metallurgie und verwandte Berufe
M 71.1 Architektur- und Ingenieurbüros

Die Bilanzbuchhaltungsberufe Bilanzbuchhalter und Selbständiger Buchhalter wurden mit dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) 2006 aus dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz ausgegliedert, und sind weder Gewerbe, noch freie Berufe (§ 1 Abs. 3 BibuG)

Institutionen

Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs ist der Dachverband der Kammern der Freien Berufe. Im Verband sind rund 170.000 Beschäftigte organisiert. Die nicht in Kammern organisierten Freiberufler sind nicht erfasst.

http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(%C3%96sterreich) 03.10.2021

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

ORS Rechtsanwälte
Dr. Florian Striessnig
5,0

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter