Freihandel ist ein Begriff, der im österreichischen Recht nicht als rechtlich definierter Begriff existiert. Vielmehr handelt es sich um ein wirtschaftspolitisches Konzept, das auch in Österreich Anwendung findet, jedoch in einem europäischen beziehungsweise internationalen Kontext verankert ist.
In Österreich wird Freihandel primär durch seine Mitgliedschaft in der Europäischen Union und durch internationale Abkommen geprägt. Die EU verfolgt eine Freihandelspolitik, die darauf abzielt, Handelsschranken wie Zölle und Quoten abzubauen und den internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr zu erleichtern. Diese Grundsätze sind in den Verträgen der Europäischen Union, insbesondere im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), verankert.
Ein zentrales Element des Freihandels ist das Prinzip des freien Warenverkehrs innerhalb des EU-Binnenmarktes, das in Artikel 28 bis 37 AEUV geregelt ist. Diese Artikel verbieten Zölle und mengenmäßige Beschränkungen zwischen den Mitgliedsstaaten und fördern eine einheitliche Marktordnung. Dies bedeutet, dass Österreich als EU-Mitglied verpflichtet ist, diesen Grundsatz des Freihandels in seinem nationalen Recht und in der Praxis umzusetzen.
Neben dem EU-Recht ist Österreich auch Teilnehmer an zahlreichen internationalen Freihandelsabkommen, die durch die Welthandelsorganisation (WTO) und andere multilaterale oder bilaterale Abkommen geregelt werden. Solche Abkommen zielen darauf ab, Handelshemmnisse weltweit zu reduzieren und damit die wirtschaftliche Zusammenarbeit über nationale Grenzen hinweg zu fördern.
Zwar gibt es keine spezifischen österreichischen Paragraphen, die ausschließlich den Begriff des Freihandels behandeln, jedoch ist es wichtig zu betonen, dass die österreichische Handelspolitik und das Handelsrecht stark vom EU-Recht beeinflusst sind und somit auch die Prinzipien des Freihandels unter diesem Rahmen zur Anwendung kommen.