Die unterstützte oder autonome Rückkehr in das Herkunftsland, Transit- oder Drittland, aufgrund des freien Willens des Rückkehrers.
Synonym(e)
- freiwillige Repatriierung
Oberbegriff(e)
- Rückkehr
Unterbegriff(e)
- unterstützte freiwillige Rückkehr
Verwandte(r) Begriff(e)
- freiwillige Ausreise
- Zwangsrückführung
Verwendungshinweis(e)
- Dieser Begriff unterscheidet sich von dem Begriff der “freiwilligen Ausreise“ dahingehend, dass bei dieser letztendlich eine Rückkehrverpflichtung besteht.
- Personen, die ohne Unterstützung eines Staates in ein Land zurückkehren, umfassen: a) jene, die dazu (rechtlich) nicht verpflichtet sind. Nach obiger Definition steht es ihnen vollkommen frei, zurückzukehren oder nicht; b) irregulär aufhältige Personen, die bisher (noch) nicht gefasst wurden (z.B. Personen, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten haben), die aber trotzdem beschlossen haben, in das Land zurückkehren; c) jene, die einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung gestellt haben (z.B. Asylbewerber, Personen, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben) und über deren Antrag noch nicht abschließend entschieden worden ist, die aber trotzdem beschlossen haben zurückzukehren.
- Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) bevorzugt den Begriff „freiwillige Repatriierung“.
Quelle
- IOM Glossary on Migration, 2. Aufl., 2011 ▶ (nicht auf Deutschverfügbar)
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