Der Begriff „Fremdbesitzerexzess“ ist primär im deutschen Sachenrecht verankert und wird im österreichischen Recht in dieser spezifischen Form nicht verwendet. Im österreichischen Recht gibt es jedoch ähnliche Konzepte, die im Zusammenhang mit dem Eigentumsschutz und dem Besitzschutz stehen.
Im österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ist der Schutz des Besitzes in den §§ 339 bis 364 geregelt. Diese Bestimmungen behandeln, wie der Besitz rechtlich geschützt wird und welche Rechtsfolgen sich aus unrechtmäßigem Besitz ergeben können. Insbesondere regelt das ABGB den Schutz gegen Besitzstörung und was passiert, wenn jemand ohne Rechtfertigung auf eine Sache zugreift, die einem anderen gehört.
Ein relevanter Begriff im österreichischen Kontext ist der „Besitzstörungsschutz“ nach § 339 ABGB. Dieser gewährleistet, dass der Besitzer einer Sache gegen eigenmächtige Eingriffe Dritter geschützt ist. Sollte ein Dritter ohne rechtliche Grundlage oder Berechtigung den Besitz eines Eigentümers oder eines vorherigen Besitzers übernehmen und die Grenzen seiner Befugnisse überschreiten, kann dies mit Besitzstörungsklagen abgewehrt werden.
Darüber hinaus kann jemand, der ohne Rechtsgrundlage den Besitz an einer fremden Sache übernimmt oder nutzt, nach §§ 372 ff. ABGB zur Herausgabe und im Falle von Schäden auch zu einem Ersatz verpflichtet werden. Diese Regelungen dienen dem Schutz des Besitzes und ermöglichen es einem geschädigten Besitzer, einen rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen.
Im Falle eines „Fremdbesitzerexzesses“ im weitesten Sinn, würde also das österreichische Recht über die genannten Paragraphen des ABGB dem Besitzer rechtliche Mittel zur Verteidigung und Wiederherstellung seines Rechts bieten. Es ist wichtig zu bemerken, dass der spezifische Begriff „Fremdbesitzerexzess“ nicht direkt im österreichischen Recht existiert, aber vergleichbare Mechanismen vorhanden sind, um den Besitz vor unrechtmäßigen Eingriffen zu schützen.