Eine Frist (englisch term) ist ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Zeitraum, der vor, innerhalb oder nach einem bestimmten Ereignis liegen oder Rechtswirkungen auslösen kann.
Nach § 902 ABGB werden in Österreich Fristbeginn, Fristzeitraum und Fristende berechnet. § 903 ABGB stellt klar, dass die Rechtsfolgen der Nichterfüllung einer Verbindlichkeit oder eines Versäumnisses erst mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist eintreten. Dabei zählt anders als in Deutschland der Samstag – zumindest zivilrechtlich – zu den Werktagen.
Fristen, Termine und Form gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen im Rechtsverkehr, denn ihre Nichtbeachtung oder Versäumnis führt zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften oder bestimmte Rechte können nicht mehr geltend gemacht werden. Bei der Überschreitung der Frist ist die Rede von einer Verfristung. Die Einhaltung von Fristen und Terminen ist häufig auch für die Wirksamkeit einer Willenserklärung erforderlich. Fristen bestimmen zeitliche Grenzen für subjektive Rechte – beispielsweise Rechtsansprüche und Gestaltungsrechte – und ihre Geltendmachung. Fristen kommen in allen Rechtsgebieten vor und können verschiedenartig ausgestaltet sein. An ihre Einhaltung oder Versäumnis knüpft der Gesetzgeber verschiedene Rechtsfolgen.
Quellen
- https://de.wikipedia.org/wiki/Frist, zuletzt abgerufen am 22.03.2021
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