Bei den fächerübergreifenden Modulprüfungen handelt es sich um Prüfungen im Studium der Rechtswissenschaften auf der juristischen Fakultät Wien.
Fachübergreifende Modulprüfung 1
Antrittsvoraussetzungen und Prüfungsgestaltung
Formale Antrittsvoraussetzungen
Voraussetzung, um bei der FÜM 1 (Fachübergreifende Modulprüfung “Europäische und internationale Grundlagen des Rechts”) antreten zu können, ist die Teildiplomprüfung “Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden” und ein Pflichtübungszeugnis aus dem Fach Romanistische Fundamente oder aus dem Fach Rechtsgeschichte.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und sich am Dekanat rechtzeitig für einen Prüfungstermin angemeldet haben (Anmelde- und Abmeldefrist beachten!), sollte Ihr Name auf der im Dekanat ausgehängten Liste der zugelassenen Kandidaten aufscheinen bzw online abrufbar sein. Sollte das nicht der Fall sein, fragen Sie bitte im Dekanat nach.
Inhaltliche Antrittsvoraussetzungen
Für ein erfolgreiches Ablegen der FÜM 1 ist Praxis im Lösen schriftlicher Fälle erforderlich. Zu diesem Zweck empfehlen wir den Besuch der angebotenen Vorlesungen und mindestens einer Pflichtübung aus Sachenrecht sowie aus Schuldrecht (näheres siehe Studienberatung und Stoffabgrenzung). Die Angaben vergangener Klausuren stehen als Dateien zur Verfügung.
Prüfungsgestaltung
Die FÜM 1 ist eine schriftliche Prüfung, die 180 Minuten dauert und aus drei Teilbereichen besteht: Grundlagen des Europarechts, Grundlagen des Völkerrechts und Romanistische Fundamente.
Für das positive Bestehen der FÜM 1 ist es erforderlich, in jedem der einzelnen drei Teilbereiche eine Mindestpunkteanzahl zu erreichen, nämlich in: Grundlagen des Europarechts: 12 von maximal möglichen 30 Punkten Grundlagen des Völkerrechts: 12 von maximal möglichen 30 Punkten Romanistische Fundamente: 48 von maximal möglichen 120 Punkten
Neben der Mindestpunkteanzahl in den einzelnen Teilbereichen müssen für das positive Bestehen der FÜM 1 insgesamt mindestens 90 von maximal möglichen 180 Punkten erreicht werden.
Überkleidung, Taschen etc. dürfen nicht an den Arbeitsplatz mitgenommen werden. Die Saalaufsicht wird (je nach Gelegenheit in den diversen Hörsälen) entsprechende Hinweise geben, wo diese Sachen abgelegt werden können.
Die Sitzordnung wird von der Saalaufsicht bestimmt. Im allgemeinen ist nur jede zweite Sitzreihe und innerhalb der Reihen nur jeder zweite Platz zu besetzen.
Zur Prüfung ist unbedingt der Studentenausweis oder notfalls ein anderer amtlicher Lichtbildausweis (Paß, Führerschein, Personalausweis) mitzubringen. Sofort nach Einnehmen des Platzes ist dieser offen bereitzulegen. Achtung: Bei Fehlen eines Lichtbildausweises kann die Prüfung nicht mitgeschrieben werden!
Das Verwenden von Lehrbüchern, Mitschriften oder sonstigen Unterlagen bei der Prüfung ist nicht gestattet. Das benötigte Papier wird von uns zur Verfügung gestellt.
Vergewissern Sie sich vor der Abgabe, daß Ihre Arbeit mit Ihrem Vor- und Nachnamen und der Matrikelnummer versehen ist und alle Blätter enthält. Der Vor- und Familienname muß auf jeder Seite vermerkt sein.
Die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erfolgt durch Anschlag im Dekanat.
Prüfungswiederholungen
Insgesamt sind maximal vier Antritte möglich. Beim dritten Antritt kann der Prüfer frei gewählt werden. Der vierte Antritt erfolgt kommissionell und schriftlich.
Stoffabgrenzung
Prüfungsschwerpunkt
Das Prüfungsfach Romanistische Fundamente ist Gegenstand einer schriftlichen Prüfung im Ausmaß von 180 Minuten. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Lösung von Fallbeispielen aus den Gebieten Sachenrecht und Obligationenrecht. Dabei wird als Wissensstoff der Inhalt von H. Hausmaninger/W. Selb, Römisches Privatrecht (9. Aufl. 2002) Seiten 117-190 (Sachenrecht), 193-325 (Obligationenrecht) vorausgesetzt.
Die für die Prüfung erforderliche Fallösungskompetenz in diesen beiden Hauptbereichen wird in den Übungen aus römischem Privatrecht erworben. Eine Auswahl von römischen Rechtsquellen, an denen in beispielhafter Weise die juristische Fallösungstechnik vorgeführt und erlernt werden kann, sowie Erläuterungen und weiterführende Fragestellungen zu diesen Quellen werden in folgenden Publikationen geboten:
- H. Hausmaninger/R. Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht (11. Aufl. 2012)
- H. Hausmaninger/R. Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht (7. Aufl. 2012)
- H. Hausmaninger, Schadenersatzrecht der lex Aquilia (5. Aufl. 1996)
- N. Benke/F.-St. Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht (10. Aufl. 2012)
- N. Benke/F.-St. Meissel, Übungsbuch zum römischen Schuldrecht (7. Aufl. 2006)
System und Methodik
Aus dem Stoffbereich “System und Methodik des römischen Privatrechts” werden in der Prüfung Wissensfragen zu beantworten oder kleine Fallbeispiele zu lösen sein. Studiengrundlage ist Hausmaninger/Selb, Seiten 16-18, 21-46, 52-70, 73-113 (in Grundzügen), 329-364 (in Grundzügen). Die Einschränkung auf Grundzüge wird durch Themenschwerpunkte illustriert.
Rechtsgeschichte
Im Vergleich zu den bisher zur Verfügung gestellten Materialien hat sich der Prüfungsstoff der FÜM1 weder erweitert noch verschoben. Es stehen jetzt Themenblöcke, überarbeitete Musterfragen und e-learning zur Verfügung. Sie erreichen diese Materialien auf moodle, indem Sie sich dort zur Veranstaltung “Römische Rechtsgeschichte” selbst einschreiben: https://moodle.univie.ac.at/course/view.php?id=27728
Fachübergreifende Modulprüfung 2
Prüfungsmodalitäten
dauert 4 volle Stunden und besteht immer aus einem Fall. Zusätzlich bekommst du auch noch eine unternehmensrechtliche Fragestellung. Die Schwerpunkte im Bürgerlichen Recht, welche spätestens 8 Wochen vor der Prüfung bekanntgegeben werden müssen, sind KEINE Stoffabgrenzung!
Lehrveranstaltungen
Die Vorlesungen zum Bürgerlichen Recht werden so gehalten, dass man innerhalb von zwei Semestern alle Vorlesungen hören kann. Anders gesagt, es werden nicht jedes Semester alle Vorlesungen angeboten.
Der Besuch einer Pflichtübung ist verpflichtend und besonders für die schriftliche Prüfung wirklich wichtig, da hier Fälle bearbeitet werden und die Klausuren einen ersten Eindruck davon vermitteln, wie eine schriftliche Prüfung aus Bürgerlichem Recht aussieht. Das Niveau der Pflichtübungen ist relativ hoch, daher hat es ohne Vorkenntnisse fast keinen Sinn, eine solche zu besuchen.
Deshalb ist auch der Besuch einer Anfängerübung Bürgerliches Recht im ersten Abschnitt verpflichtend.
Die Repetitorien zu Bürgerlichem Recht werden meist für den Juni, Oktober, Jänner und März Termin angeboten, sie finden am frühen Abend statt und ziehen sich über mehrere Wochen. Der Besuch des Reps ist sehr zu empfehlen, das Rep setzt jedoch ein gewisses Grundwissen voraus, dient also nicht dem erstmaligen Hören des Stoffes.
In jedem Semester werden auch ein bis zwei Klausurenkurse für die FÜM 2 angeboten. Dabei soll die Situation bei der schriftlichen Diplomprüfung simuliert werden: Du bekommst einen langen Fall auf Diplomprüfungsniveau und hast drei Stunden Zeit den Fall zu lösen. Jeder Studierende bekommt zwei seiner insgesamt vier Fälle korrigiert, sodass du dich auf das Punkteschema bei der Prüfung einstellen kannst und weißt, ob du schon zur schriftlichen Prüfung antreten solltest oder nicht. Für die schriftliche Prüfung ist der Klausurenkurs die optimale Vorbereitung, allerdings bringt er nur etwas, wenn man wirklich schon ein fundiertes Wissen vorweisen kann.
Tipps
Vorlesungen und Diskussionen sind besser als man glaubt! Gerade bei einer so großen Prüfung wie Bürgerlichem Recht neigt man dazu, die Prüfungsvorbereitung in ein monotones K/W-Lesen zu verwandeln. Bis zu einem gewissen Grad muss es das auch sein, aber jede Abwechslung tut gut und trägt zum Verständnis des Stoffes bei. Fälle lösen, denn für die schriftliche Prüfung ist das Lösen von Fällen unerlässlich. Zumindest ist es notwendig, zu grundlegenden Problemkreisen ein gewisses Repertoire an Schemata zu beherrschen, von denen man – auch in der Stresssituation der Prüfung – Gebrauch machen kann.
Fachübergreifende Modulprüfung 3
Allgemeines
FÜM3 bzw. Verwaltungsrecht (schriftl.) ist die größte Prüfung im dritten Abschnitt.
Das Fach umfasst die Teilgebiete
Allgemeines Verwaltungsrecht
Verwaltungsverfahrensrecht (einschließlich Verwaltungsgerichtsbarkeit) Ausgewählte Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts Außerdem solltest Du aus dem Verfassungsrecht noch die Grundrechte wiederholen und die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts.
Die schriftliche Verwaltungsrechtsprüfung dauert 240 Minuten. Bei der schriftlichen Verwaltungsrechtsprüfung ist immer zum jeweiligen Termin ein anderer Prüfer zum Erstellen und Korrigieren des Falles eingeteilt.
Allgemeine Empfehlung und Stoffabgrenzung: http://staatsrecht.univie.ac.at/uploads/media/Pruefungsvorbereitung_Empfehlungen_des_Instituts.pdf
Es wird allerdings vor jeder FÜM 3 in einem gesonderten Aushang über die empfohlene Prüfungsliteratur des jeweiligen Prüfers informiert.
Antrittsvoraussetzungen:
Damit Du zur Prüfung antreten kannst benötigst du sowohl ein APÜ & PÜ Zeugnis aus öffentlichem Recht sowie die bestandene Modulprüfung aus Verfassungsrecht.