Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Future“ nicht direkt auf ein spezifisches rechtliches Konzept oder Paragrafen und ist im juristischen Kontext nicht ohne Weiteres verankert. In der Regel ist der Begriff „Future“, abgeleitet vom Englischen, ein Fachbegriff aus der Finanz- und Wirtschaftswelt und betrifft Terminmärkte, die rechtlich im Rahmen des allgemeinen Zivilrechts und insbesondere des Finanzmarktrechts geregelt sind.
Ein „Future“ ist im wirtschaftlichen Sinne ein standardisierter, börsengehandelter Terminkontrakt, der den Käufer verpflichtet, einen bestimmten Basiswert (zum Beispiel Rohstoffe, Währungen oder Wertpapiere) zu einem festgelegten Preis und Datum in der Zukunft zu kaufen, und den Verkäufer verpflichtet, diesen zu liefern. Diese Art von Geschäft zählt zu den Derivaten.
Der rechtliche Rahmen für den Handel mit Futures und anderen Derivaten ergibt sich in Österreich vor allem aus dem Börsegesetz 2018, dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und dem Kapitalmarktgesetz. Diese Gesetze regeln unter anderem die Zulassung von Finanzinstrumenten, die Anforderungen an Marktteilnehmer und auch den Schutz von Anlegern.
Ein wichtiger Aspekt bei Futures im österreichischen Recht ist der Schutz von privaten Anlegern. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) spielt hier eine wesentliche Rolle, indem sie sicherstellt, dass die Märkte ordnungsgemäß funktionieren und die Teilnehmer die erforderlichen Informationen erhalten, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Zusammengefasst sind Futures in Österreich primär durch wirtschafts- und finanzmarktbezogene Regelungen erfasst, ohne dass es hierzu eine spezielle eigenständige rechtliche Definition im österreichischen Recht gibt. Der Fokus liegt insbesondere auf der Regulierung des Handels solcher Finanzinstrumente und dem Schutz der Anleger durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen.