Eine Garantie v. frz.: garantie, v. altfränk. weren gewährleisten, sicherstellen ist eine Zusicherung eines bestimmten Handelns in einem bestimmten Fall.
Zivilrecht
Garantien müssen auf Wunsch des Konsumenten schriftlich oder auf dauerhaftem Datenträger übermittelt werden. Sie müssen den Hinweis enthalten, dass daneben und unberührt von der Garantie Gewährleistungsansprüche bestehen können. Garantien müssen immer mehr Rechte, als die gesetzliche Gewährleistung bereits beinhaltet, enthalten.
Haftungsumfang
Im Gegensatz zur Gewährleistung ist die Garantie eine freiwillig vereinbarte Haftungsübernahme, ohne eine entsprechende Garantieerklärung besteht daher auch kein Garantieanspruch. Inhalt einer Garantie ist grundsätzlich frei gestaltbar.
Zudem ist zu beachten, dass sehr häufig nicht der unmittelbare Vertragspartner in der Regel Verkäufer die Garantie übernimmt, sondern der Produzent, wiewohl der Garantiefall meist über den unmittelbaren Vertragspartner abgewickelt wird.
Verschulden
Bei Garantie spielt die Frage des Verschuldens des Garantierenden keine Rolle.
Völkerrecht
Wenn die Einhaltung von Verträgen zwischen Staaten international oder bilateral durch weitere nicht die direkt beteiligte Staaten meist Großmächte garantiert wird, so liegt eine völkerrechtliche Garantie vor. Wird eine solche Garantie durch mehrere Garantiemächte abgegeben, so kann es sich um eine Mehrzahl von Einzelgarantien handeln, d.h. jede Schutzmacht kann unabhängig von den anderen Maßnahmen zur Sicherung der Vertragseinhaltung einleiten. Es gibt jedoch auch die Form der Kollektivgarantie, die eine Abstimmung der Garantiemächte untereinander voraussetzt. Neben der Garantie für die Einhaltung von Verträgen gibt es auch Garantien für die Erhaltung eines Zustandes oder die Wahrung von Rechten, z. B. Garantie der territoriale Integritätterritorialen Integrität oder der Neutralität eines Staates.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
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