Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Gebühr“ in der Regel eine Abgabe, die für die Inanspruchnahme einer bestimmten öffentlichen Leistung oder einer öffentlich-rechtlichen Handlung zu entrichten ist. Gebühren sind somit Entgelte für konkrete Leistungen, die von Verwaltungsbehörden im Interesse des Gebührenschuldners erbracht werden. Diese Leistungen können beispielsweise die Ausstellung amtlicher Dokumente, Genehmigungen oder die Nutzung öffentlicher Einrichtungen umfassen.
Die rechtlichen Grundlagen für Gebühren sind in verschiedenen Gesetzen festgelegt. Allgemein findet sich die Regelung der Gebühren in der Bundesabgabenordnung (BAO) sowie in spezifischen Gesetzen, welche die Erhebung und Berechnung von Gebühren für spezielle Leistungen regeln.
Gemäß § 2 der Bundesabgabenordnung sind Gebühren, neben Steuern und Beiträgen, Abgaben im Sinne des öffentlichen Rechts. Konkrete Gebührenordnungen bestimmen den Gebührensatz, die Berechnungsgrundlagen und die Zahlungsmodalitäten. Beispielsweise fallen unter die Gebührenordnung die Gerichtsgebühren, die gemäß dem Gerichtlichen Einbringungsgesetz geregelt sind oder die Verkehrsunfallmanipulationsgebühr, welche im Rahmen der Kraftfahrzeugrechtsprechung relevant sein können.
Gebühren unterscheiden sich von Steuern darin, dass sie ein Entgelt für eine spezifische Leistung darstellen, während Steuern eine allgemeine Einnahmequelle des Staates ohne direkte Gegenleistung sind. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist, dass nur jene zur Zahlung einer Gebühr verpflichtet sind, die die betreffende öffentliche Leistung tatsächlich in Anspruch nehmen.
Es gibt aber auch Bereiche, in denen Gebühren von besonderer Bedeutung sind, etwa im Verwaltungsrecht: Hier sind sie oft in Verbindung mit der Vorlage von Anträgen und der Erteilung von Bescheiden zu finden. Dabei wird häufig darauf abgestellt, dass die Gebühren kostendeckend sein sollen, das heißt, sie sollen die mit der Amtshandlung verbundenen Kosten abdecken, ohne dabei Gewinn für die öffentliche Hand zu generieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gebühr im österreichischen Recht eine wichtiges Instrument der Finanzierung spezifischer, in Anspruch genommener Leistungen der öffentlichen Hand darstellt. Die genaue Ausgestaltung und Höhe der Gebühren wird im jeweiligen Einzelgesetz geregelt, welches sowohl bundes- als auch landesrechtlich verankert sein kann. Dies gewährleistet sowohl die Fairness als auch die Transparenzerfordernisse im Umgang mit öffentlichen Leistungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.