Nach deutschem Recht werden Gebühren für Gericht und Rechtsanwälte bei gerichtlichen Streitigkeiten in vielen Fällen nach dem Gebührenstreitwert berechnet in anderen Fällen gibt es feste Sätze oder Gebührenrahmen. Dieser orientiert sich, vereinfacht gesagt, am in Geld ausgedrückten Wert des Streitgegenstands. Das Anwaltshonorar und die Gerichtskosten werden dann anhand einer Tabelle berechnet, die jedem Streitwertbereich eine feste Gebühr zuordnet. Je nach Umfang des Rechtsstreits und der Tätigkeit von Gericht und Anwälten können mehrere Gebühren anfallen.
Der Gebührenstreitwert kann vom Honorarstreitwert unterschiedlich sein. Der Streitwert für die Gerichtsgebühren ist im Gerichtsgebührengesetz GGG geregelt. Im Regelfall handelt es sich dabei um die geltend gemachte Forderung. In bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei der Räumung einer Wohnung, ist der Gebührenstreitwert jedoch explizit festgelegt.
Siehe auch
Streitwert
Weblinks
- http://www.forderungseintreibung.at/kosten_gerichtsgebuehren.htm Informationen zu Gerichtsgebühre
- http://www.bverwg.de/medien/pdf/streitwertkatalog/pdf
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChrenstreitwert 05.12.2014
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