Gehaltsklage

Im österreichischen Recht ist der Begriff „Gehaltsklage“ spezifisch nicht gebräuchlich, wie er möglicherweise im deutschen Recht verwendet wird. Im österreichischen Kontext spricht man generell von einer „Klage auf Entgelt“ oder „Entgeltforderungsklage“, wenn es um die gerichtliche Einforderung von arbeitsrechtlichen Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis geht. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer gerichtlich gegen seinen Arbeitgeber vorgeht, um entgangenes Entgelt, etwa Gehalt, Lohn oder andere vertraglich vereinbarte Zahlungen, die ihm seiner Meinung nach zustehen, einzufordern.

Solche Klagen würden vor den Arbeits- und Sozialgerichten verhandelt werden, welche in Österreich für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig sind. Rechtsgrundlagen für diese Verfahren finden sich insbesondere im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG). Gemäß § 3 ASGG sind Arbeits- und Sozialgerichte für Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis zuständig, was eine Klage auf ausständiges Entgelt miteinschließt.

Die Prozessführung richtet sich nach den allgemeinen zivilprozessualen Regeln der Zivilprozessordnung (ZPO), mit speziellen Regelungen im ASGG. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten gilt hier der Grundsatz, dass diese Verfahren meist rascher und weniger formalistisch abgewickelt werden, um schnell Klarheit zu schaffen.

In der Praxis werden solche Klagen auf Entgelt häufig dann angestrengt, wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Differenzen über ausstehende Zahlungen nach einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen oder wenn der Arbeitnehmer der Meinung ist, dass Teile des geschuldeten Entgelts nicht ausgezahlt wurden. Ein häufig vorkommender Streitpunkt ist beispielsweise die Auszahlung von Überstunden oder die korrekte Berechnung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubszuschuss.

Zu beachten ist, dass bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten oftmals spezielle Verjährungsfristen gelten. Beispielsweise können Ansprüche aus dem Dienstverhältnis je nach Arbeitsvertrag und kollektivvertraglicher Bestimmung binnen eines bestimmten Zeitraums verjähren, was das rechtzeitige Einbringen einer Klage erforderlich macht.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist das sogenannte arbeitsgerichtliche Mahnverfahren, welches ein einfacheres und schnelleres Prozedere zur Durchsetzung unbestrittener Entgeltansprüche bietet. Hierbei kann der Arbeitnehmer eine gerichtliche Anordnung zur Zahlung erwirken, die es ihm ermöglicht, ohne aufwändigen Gerichtsprozess seine Ansprüche durchzusetzen, sofern der Arbeitgeber keinen Widerspruch erhebt.

Zusammengefasst ist der Begriff „Gehaltsklage“ im österreichischen Recht nicht spezifisch gebräuchlich, jedoch fallen Klagen auf Entgelt unter die generelle Zuständigkeit der Arbeits- und Sozialgerichte, die gemäß entsprechender zivilprozessualer Vorschriften des ASGG und der ZPO behandelt werden.

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