Im österreichischen Recht versteht man unter Geldpolitik die Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Geldversorgung und die Zinsen in einer Volkswirtschaft zu steuern und zu regeln. Diese Aufgaben fallen in Österreich überwiegend der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) zu, da Österreich Mitglied der Europäischen Union und Teil der Eurozone ist. Die rechtliche Grundlage dafür bildet der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere die Artikel 127 bis 133 AEUV.
Die Österreichische Nationalbank (OeNB) ist als nationales Mitglied des ESZB an der Umsetzung der Geldpolitik der EZB beteiligt. Gemäß § 2 des Nationalbankgesetzes (NBG) ist die OeNB verpflichtet, an der Erfüllung der ihr auf europäischer Ebene übertragenen Aufgaben mitzuwirken. Hauptziele sind die Preisstabilität und die Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik in der EU, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist.
Die OeNB führt in ihrem Zuständigkeitsbereich geldpolitische Operationen aus, die von der EZB vorgegeben werden, darunter Offenmarktgeschäfte und die Verwaltung der Währungsreserven. Die OeNB hat auch Aufgaben in der finanziellen Stabilität und Bankenaufsicht, die in Zusammenarbeit mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) durchgeführt werden.
Im nationalen Kontext ist die OeNB weiterhin für die Bereitstellung und den Umlauf von Bargeld verantwortlich, sieht im Einklang mit Artikel 128 AEUV den gesetzlichen Status des Euro als Zahlungsmittel vor und stellt sicher, dass die Sicherheitsmerkmale der Banknoten und Münzen gewahrt bleiben.
Zusammenfassend ist die Geldpolitik in Österreich stark durch die Mitgliedschaft in der Eurozone geprägt und findet ihre rechtlichen und operativen Grundlagen primär auf europäischer Ebene, während die OeNB eine bedeutende Rolle in der Umsetzung und Anpassung dieser Politik im nationalen Kontext übernimmt.