Der Gemeinderat in Vorarlberg und in Land Salzburg Gemeindevertretung genannt ist die gewählte Volksvertretung innerhalb einer Gemeinde. Er wird von den Bürgern direkt gewählt. Die Anzahl der Gemeinderäte, wie die einzelnen Personen bezeichnet werden, ist von der Anzahl der in der Gemeinde als wohnhaft gemeldeten Einwohner abhängig. Wahlberechtigt sind sowohl alle Staatsbürger als auch die im Ort ansässigen EU-Bürger. Es gibt auch immer wieder Diskussionen, ob auch Nicht-EU Bürger das Wahlrecht erhalten sollen, wenn sie sich eine bestimmte Zeit in der Gemeinde aufhalten.
Gültig ist jeweils die Gemeindewahlordnung, die ein Landesgesetz ist.
Aus den Reihen der Gemeinderäte wird vom Gemeinderat eine Anzahl von ”geschäftsführenden Gemeinderäten” gewählt. Diese stehen einem ”Gemeindeausschuss” vor, der sich jeweils mit verschiedenen Themen beschäftigt, wie Raumordnung, Finanzverwaltung, Sicherheit oder Kultur. Die Ausschüsse bereiten Anträge für den Gemeinderat vor, die danach im Gemeinderat selbst beschlossen oder abgelehnt werden.
Im Rahmen der Finanzhoheit der Gemeinde wird das Budget vom Gemeinderat beschlossen. Auch in Bauangelegenheiten hat der Gemeinderat ein gewichtiges Wort mitzureden. Er ist Baubehörde zweiter Instanz nach dem Bürgermeister, das heißt Einsprüche bei Bauverhandlungen werden vom Gemeinderat behandelt.
Bundesländerabhängig wird der Bürgermeister vom Gemeinderat oder von den Bürgern direkt gewählt.
Das politische Geschehen einer Gemeinde wird in ”Gemeinderatssitzungen” bestimmt, wobei der größte Teil öffentlich ist, das heißt jeder Bürger kann zuhören, hat aber kein Mitsprache oder Stimmrecht. Oft gibt es einen nicht öffentlichen Teil, in dem personenbezogene Angelegenheiten verschiedener Art abgehandelt werden und über die die Mandatare Schweigepflicht haben.
Wahlsysteme
- Listenwahl dabei stellt eine politische Partei oder eine Personengruppe eine Kandidatenliste mit einer bestimmten Reihenfolge auf, die vor der Wahl bekannt gegeben wird. Je nach Stimmenanteil werden die einzelnen Kandidaten in den Gemeinderat entsandt.
- Vorzugsstimmenwahl Unabhängig von der Reihenfolge kann man auch noch eine Reihung oder Streichung einzelner Kandidaten durchführen, die je nach Stimmenanzahl innerhalb der Reihung vor oder zurückgereiht werden und dadurch unabhängig vom gesamten Stimmenanteil trotz einer vorherigen Reihung weiter hinten in der Liste in den Gemeinderat einziehen können oder aus der Reihung herausfallen können.
In beiden Fällen werden die Mandate in einem einstufigen Wahlverfahren nach dem Wahlsystem von D’Hondt-Verfahren d’Hondt zugeteilt.
Üblicherweise wird in allen Bundesländern heute die Vorzugsstimmenwahl durchgeführt. Eine Eigenheit in Vorarlberg ist die Mehrheitswahl oder ”Wahlverfahren für die Wahlen in die Gemeindevertretung in Ermangelung von Wahlvorschlägen”, wie die offizielle Bezeichnung lautet. Dabei gibt es keine Wahlvorschläge und die Wähler schreiben selbst ihren eigenen Wahlvorschlag auf den Wahlzettel. Entscheidend sind wieder die Anzahl der Stimmen, wer in den Gemeinderat entsandt wird. Bei der Gemeinderatswahl 2000 wurde in zwölf Gemeinden nach diesem System gewählt.
Siehe auch
- Kommunalrecht
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinderat_(%C3%96sterreich) 04.10.2014
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