Gemeinsame Grundprinzipien

Im Kontext der EU-Integrationspolitik, ein Leitfaden von elf einfachen und nicht verbindlichen, aber gut durchdachten Grundprinzipien, die den EU-Mitgliedstaaten bei der Formulierung ihrer Integrationspolitik behilflich sein sollen.

Synonym(e)

  • Gemeinsame Grundprinzipien für die Integrationspolitik der Zuwanderer

Oberbegriff(e)

  • Integration

Verwandte(r) Begriff(e)

  • Aufnahmegesellschaft
  • Nationale Kontaktstellen für Integration

Verwendungshinweis(e)

  1. Die Gemeinsamen Grundprinzipien für die Integrationspolitik der Zuwanderer in der EU wurden durch den Rat für Recht und Inneres im November 2004 angenommen und bilden die Basis für EU-Initiativen im Bereich der Integration.
  2. Die Gemeinsamen Grundprinzipien bieten den EU-Mitgliedstaaten einen Leitfaden, mit dem sie ihre eigenen Bemühungen beurteilen und bewerten können. Sie können diese grundlegenden Prinzipien auch dazu nutzen, Prioritäten zu setzen und ihre eigenen messbaren Ziele weiterzuentwickeln. Die Prinzipien sind sowohl für EU-Mitgliedsstaaten mit beträchtlichen Erfahrungen mit erheblicher Zuwanderung relevant als auch für solche, die erst kürzlich Zielland einer größeren Anzahl von Zuwanderern geworden sind.
  3. Weitere Informationen siehe Europäische Webseite für Integration: http://ec.europa.eu/ewsi/en/EU_actions_integration.cfm

Quelle

  • Abgeleitet vom EMN von der Europäischen Webseite für Integration und von den Schlussfolgerungen C/04/321 des Rates für Justiz und Inneres vom 19.November 2004 (nicht auf Deutsch verfügbar)
  • Dieses EMN-Glossar wurde vom Europäischen Migrationsnetzwerk (EMN) erstellt. Die Europäische Kommission und die nationalen Kontaktpunkte, aus denen sich das EMN zusammensetzt, lehnen jegliche Verantwortung oder Haftung im Hinblick auf den Gebrauch der Informationen, die im Glossar enthalten sind, ab. Dies gilt auch für die Inhalte der angegebenen Webseiten.
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