Mit Besitzstand der Gemeinschaft oder gemeinschaftlicher Besitzstand in adjektivierter Form wird amtlich auf DeutschDefinition von ”gemeinschaftlicher Besitzstand”: http://europa.eu/legislation_summaries/glossary/community acquis de.htm europa.eu/legislation/community_acquis/de die Gesamtheit des gültigen EU Rechts in der Europäische Union Europäischen Union bezeichnet.
Der gemeinschaftliche Besitzstand umfasst alle Rechtsakte, die für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich sind. Der gemeinschaftliche Besitzstand muss von einem Staat, der der EU beitritt, in seinem kompletten Umfang übernommen werden. Dies betraf zum Beispiel gleichzeitig die zehn Staaten, die im Rahmen der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind. Allerdings werden im Rahmen der Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und dem Beitrittskandidaten in der Regel verschiedene Ausnahme- und Übergangsregelungen vereinbart.
Der von den drei Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein im Rahmen des Abkommens über den Europäischer Wirtschaftsraum Europäischen Wirtschaftsraum EWR übernommene Teil des EU-Rechts wird als EWR-Acquis bezeichnet.EWR-Acquis: http://www.llv.li/pdf-llv-sewr-ewr_register.pdf
Bedeutung
“Der gemeinschaftliche Besitzstand steht nach eindeutiger Beitrittspraxis seit 1973 nicht zur Disposition der Verhandlungen”.Thomas Oppermann, Claus Dieter Classen, Martin Nettesheim: ”Europarecht. Ein Studienbuch.” 4., vollständig neu bearbeitete Auflage. Beck, München 2009, ISBN 978-3-406-58768-9, S. 748, Rn. 12. Der Umfang ist nicht zu unterschätzen.
Umfang
- Zu den Rechtsakten des gemeinschaftlichen Besitzstandes gehören:
- das Primärrecht, das heißt EU Vertrag und AEU Vertrag,
- das Sekundärrecht, das heißt die Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse der Organe der EU bzw. ihrer Vorgängerorganisationen, der Europäischen Gemeinschaften, sowie die Rechtsakte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, die außerhalb des EG-Rahmens erfolgten,
- die Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Union,
- Entschließungen und Erklärungen der EU-Organe,
- die von der EU mit anderen Staaten oder Staatenbünden geschlossenen völkerrechtlichen Verträge und Abkommen.
Ausgaben und wissenschaftliche Systematisierung
Online sind die EU Rechtsakte auf der Homepage EUR Lex abrufbar, die vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union betrieben wird.
Literatur
Reiner Schulze: ”Die Acquis-Grundregeln und der Gemeinsame Referenzrahmen”. In: ”Zeitschrift für Europäisches Privatrecht”. 15. Jg., H. 3, 2007, S. 731–734.
Weblinks
- http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm EUR-Lex: Portal zum Recht der EU Amtsblatt, etc.
- http://www.sellier.de/pages/de/buecher_s_elp/europarecht/index.1.htm Die Arbeiten der Acquis-Gruppe als Bücher
Quellen & Einzelnachweise
http://de.wikipedia.org/wiki/Acquis_communautaire 05.11.2014
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