Das multilaterale Abkommen der Vereinten Nationen, das als Schlüsseldokument definiert, wer ein Flüchtling ist und wer nicht, sowie die Rechte der Flüchtlinge und die rechtlichen Verpflichtungen der Staaten gegenüber von Flüchtlingen festlegt.
Synonym(e)
- Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen von 1951 und Zusatzprokoll von New York von 1967
- Abkommen über die Rechtstellung von Flüchtlingen
- Flüchtlingskonvention
- Genfer Flüchtlingskonvention
- Genfer Konvention 1951
- Genfer Konvention und Protokoll
- GFK
Oberbegriff(e)
- Flüchtlingsrecht
Unterbegriff(e)
- Flüchtling
- Konventionsflüchtling
- Verfolgungsgründe nach der Genfer Konvention
Verwandte(r) Begriff(e)
- Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen
- internationaler Schutz
Verwendungshinweis(e)
- Die Konvention von 1951 konsolidiert frühere internationale Dokumente zum Flüchtlingsschutz und bietet die umfassendeste Kodifizierung von Flüchtlingsrechten auf internationaler Ebene. Im Gegensatz zu früheren internationalen Flüchtlingsabkommen, die sich nur auf bestimmte Gruppen von Flüchtlingen bezogen, beinhaltet die Konvention von 1951 eine einzige umfassende Definition für den Begriff „Flüchtling“ in Art.
- Die Konvention ist sowohl ein status- wie auch rechtsbasiertes Dokument und wird untermauert durch eine Anzahl fundamentaler Prinzipien, diese sind insbesondere Schutz vor Diskriminierung, Straffreiheit und der Grundsatz der Nichtzurückweisung.
- Mit dem Protokoll von 1967 wurden zeitliche und räumliche Einschränkungen aus der Konvention aufgehoben.
Quelle
- Genfer Konvention von 1951 und Protokoll von 1967
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