Der Begriff „Geopolitik“ ist kein fest verankerter juristischer Begriff im österreichischen Recht. Geopolitik bezeichnet allgemein das Studium der Auswirkungen geographischer Gegebenheiten auf internationale Politik und die politischen Entscheidungsprozesse von Staaten. Es wird oft zur Analyse von Machtverhältnissen und strategischen Interessen auf globaler oder regionaler Ebene verwendet.
Im österreichischen Rechtssystem gibt es keine spezifischen gesetzlichen Regelungen oder Paragraphen, die sich explizit mit „Geopolitik“ befassen. Dennoch spielt geopolitisches Denken eine implizite Rolle in der österreichischen Außenpolitik und der Gesetzgebung, insbesondere dann, wenn es um internationale Beziehungen, Handelspolitik oder Sicherheitsfragen geht.
Österreich sieht sich aufgrund seiner geographischen Lage und historischen Entwicklung als Vermittler in internationalen Angelegenheiten, was auch in der Neutralitätspolitik des Landes Ausdruck findet. Die österreichische Verfassung (Bundes-Verfassungsgesetz, B-VG) enthält allerdings keine direkten Bestimmungen zu geopolitischen Fragen. Die Außenpolitik wird hauptsächlich im Rahmen der Vollziehung durch die Bundesregierung, und hier besonders durch das Außenministerium, geführt.
Grundlegende Prinzipien der Neutralität sind im Neutralitätsgesetz von 1955 verankert, das als Teil des Staatsvertrags von Wien beschlossen wurde. Diese Neutralität beeinflusst die geopolitische Haltung Österreichs, vor allem in Bezug auf militärische Allianzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass „Geopolitik“ in Österreich hauptsächlich kultur- und politikwissenschaftlich diskutiert wird und nicht in einem spezifischen rechtlichen Kontext verankert ist. Österreichs geopolitische Entscheidungen basieren auf einem Zusammenspiel aus historischer Neutralität und aktueller politischer Praxis.