Der Gerichtsbezirk oder Sprengel bezeichnet den Bereich, für den ein Gericht örtlich zuständig ist.
Beispielsweise ist in der deutschen ordentlichen Gerichtsbarkeit das Amtsgericht der kleinste Gerichtsbezirk, in Österreich ist es das Bezirksgericht.
Von der Regel, wonach ein Gericht nur für Angelegenheiten innerhalb seines Bezirks zuständig ist, gibt es zahlreiche Ausnahmen. Das Prozessrecht bestimmt jeweils die Angelegenheiten, die einem Gericht aus einem anderen Gerichtsbezirk übertragen sind und begründet Zuständigkeiten in Fällen, in denen ein inländischer Gerichtsstand sonst nicht gegeben ist.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsbezirk 10.12.2014
Lizenzinformation zu diesem Artikel
Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der Lizenz “CC BY-SA 3.0“.