In Österreich bezeichnet der Begriff „Gerichtshilfe“ eine spezielle Einrichtung, die im Rahmen strafrechtlicher Verfahren tätig wird, um Gerichten und Staatsanwaltschaften unterstützende Informationen über die soziale Lage, den Lebenswandel und die persönlichen Verhältnisse von Beschuldigten zur Verfügung zu stellen. Die gesetzliche Grundlage für die Gerichtshilfe ergibt sich aus der Strafprozessordnung (StPO), insbesondere den §§ 196 bis 198.
Die Gerichtshilfe hat eine zentrale Rolle im Strafverfahren, insbesondere in der Vorbereitung von Entscheidungen über Maßnahmen wie die Diversion, Strafaussetzung zur Bewährung oder die Anordnung von Maßnahmen zur Besserung und Sicherung. Sie erstellt Berichte, die den Entscheidungsorganen einen umfassenden Überblick über die Lebensumstände der betroffenen Person geben, und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit gerichtlicher Entscheidungen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Gerichtshilfe ist die soziale Begleitung und Betreuung von Beschuldigten. Diese Aufgabe umfasst eine Beratungs- und Betreuungstätigkeit, die darauf abzielt, die soziale Rehabilitation der betroffenen Personen zu fördern und strafrechtlichen Rückfällen vorzubeugen.
Die Tätigkeit der Gerichtshilfe endet nicht zwingend mit dem Abschluss des Strafverfahrens, sondern kann auch nach der Verurteilung beispielsweise im Rahmen der Bewährungshilfe fortgesetzt werden. Ziel ist es, die allgemeine Kriminalprävention zu unterstützen und soziale Integration zu erleichtern.
Zusammengefasst ist die Gerichtshilfe ein wesentliches Instrument, das zur Humanisierung und Individualisierung des Strafrechts in Österreich beiträgt, indem sie eine Brücke zwischen dem rechtlichen und dem sozialen Sektor schlägt. Sie trägt wesentlich dazu bei, die Ursachen kriminellen Verhaltens zu erfassen und durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen zu adressieren.