Im österreichischen Recht beziehen sich die Gerichtskosten auf Gebühren und Auslagen, die für die Inanspruchnahme von Gerichtsdienstleistungen anfallen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Justizwesens, da sie die institutionellen Kosten für die Durchführung von Gerichtsverfahren und die Bereitstellung von Justizdienstleistungen decken. Die Regelungen zu den Gerichtskosten finden sich hauptsächlich im Gebührenanspruchsgesetz (GebAG).
Gerichtskosten umfassen im Wesentlichen zwei Hauptkategorien: Gerichtsgebühren und Barauslagen. Gerichtsgebühren sind feste Gebühren, die für die Einleitung und Durchführung bestimmter Verfahren und gerichtlicher Handlungen erhoben werden. Sie sind in der Gebührengesetzgebung detailliert geregelt und richten sich in der Höhe nach der Art und dem Gegenstandswert des Verfahrens. Beispielsweise hängen die Kosten oft von der Höhe des Streitwertes ab.
Barauslagen umfassen tatsächliche Ausgaben, die im Rahmen eines Verfahrens anfallen, wie zum Beispiel Kosten für Sachverständige, Dolmetscher oder Zeugen. Diese Kosten können, abhängig vom Verfahren, erheblich variieren.
Ein relevanter Paragraph im österreichischen Recht ist beispielsweise § 17 GebAG, der die Vorschreibung von Gebühren und deren Zahlungspflicht thematisiert. Gemäß diesem Paragraphen sind Prozessparteien verpflichtet, die anfallenden Gebühren zu begleichen. In vielen Fällen muss dabei derjenige die Gerichtskosten tragen, der das Verfahren verliert, es sei denn, das Gericht entscheidet anders aufgrund der speziellen Gegebenheiten des Falles. Es gibt auch Bestimmungen für betroffene Parteien, die nicht in der Lage sind, diese Gebühren zu zahlen; in solchen Fällen kann eine Verfahrenshilfe in Anspruch genommen werden, die von der finanziellen Leistungsfähigkeit der betroffenen Partei abhängt.
Um diese Kostenplanbarkeit zu gewährleisten und die finanziellen Hürden nicht zu groß werden zu lassen, gibt es im österreichischen Rechtsrahmen auch die Möglichkeit, um Stundungen oder Ratenzahlungen anzusuchen. Gerichtskosten sind somit ein unverzichtbarer Bestandteil des österreichischen Rechtssystems, der sicherstellt, dass die Justiz ihre Aufgaben effizient und nachhaltig wahrnehmen kann.