Gerichtsmedizin, oft auch Forensische Medizin genannt, ist ein Teilgebiet der Medizin, das sich mit rechtlich relevanten Fragestellungen in Zusammenhang mit medizinischen Untersuchungen befasst. Im österreichischen Kontext spielt die Gerichtsmedizin eine wesentliche Rolle in der Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, insbesondere bei der Aufklärung von Todesfällen, der Beurteilung von Verletzungen sowie in Fällen von Misshandlungen und Sexualdelikten.
Im österreichischen Recht ist die Tätigkeit der Gerichtsmedizin nicht explizit in einem spezifischen Gesetz geregelt. Vielmehr handelt es sich um eine Querschnittsmaterie, die sich über verschiedene Rechtsbereiche erstreckt. Die zentrale gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Gerichtsmedizin ist das Strafprozessrecht, insbesondere die Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO). Hier wird die Rolle der Sachverständigen festgelegt, zu denen auch Gerichtsmediziner gehören. Sachverständige werden gemäß §§ 125 ff. StPO hinzugezogen, um den Gerichten oder der Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung von Sachverhalten zu helfen, die spezialisiertes Fachwissen erfordern.
Im Rahmen von Obduktionen, die in der Regel von den Staatsanwaltschaften angeordnet werden, ermittelt die Gerichtsmedizin die Todesursache und andere relevante Umstände, die zum Tod geführt haben könnten. Dabei ist § 128 StPO von besonderer Bedeutung, der die Bestellung von Sachverständigen regelt und die Möglichkeit schafft, Gutachten im Rahmen von Ermittlungsverfahren einzuholen. In der Praxis umfasst die Tätigkeit der Gerichtsmedizin auch Toxikologie, DNA-Analysen und die Sicherstellung von biologischen Spuren.
Die Gerichtsmedizin arbeitet eng mit anderen forensischen Disziplinen, wie der Kriminalistik und der Rechtspathologie, zusammen. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ist entscheidend für die umfassende Aufklärung strafrechtlicher Sachverhalte. Auch zivile Rechtsfragen, wie in Prozessen um Körperverletzungen und Versicherungsstreitigkeiten, können gerichtsmedizinische Expertise erfordern.
Zusammenfassend ist die Gerichtsmedizin in Österreich ein essenzielles Fachgebiet, das im Zusammenspiel mit rechtlichen Institutionen zur Klärung von Sachverhalten beiträgt, die medizinisches Fachwissen erfordern. Ihre verfahrensrechtliche Einbettung erfolgt primär über die Bestimmungen der Strafprozessordnung, womit sie einen wichtigen Bestandteil des österreichischen Rechtssystems darstellt.