Gesamtgläubiger

Von Gesamtgläubigern spricht man, wenn mehrere in der Weise eine Leistung fordern können, dass jeder die ganze Leistung fordern kann, der Schuldner aber die Leistung nur einmal zu bewirken verpflichtet ist. Der Schuldner kann hier nach Belieben an einen der Gläubiger mit befreiender Wirkung leisten.

Die Gesamtgläubigerschaft ist aufgrund dieser Gestaltung in der Praxis selten anzutreffen.

Quellen

http://www.lexexakt.de/glossar/gesamtglaeubiger.php 06.10.2014

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