Gesamtstrafe

Im österreichischen Strafrecht bezieht sich der Begriff „Gesamtstrafe“ auf die rechtliche Konstruktion, die angewendet wird, wenn eine Person wegen mehrerer Straftaten verurteilt wird. Die relevante gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (StGB), insbesondere im § 31 StGB.

Laut § 31 StGB wird eine Gesamtstrafe gebildet, wenn eine Person wegen mehrerer strafbarer Handlungen, die in einem gemeinsamen Strafverfahren abgehandelt werden, zu Geld- oder Freiheitsstrafen verurteilt wird. Dabei handelt es sich um Straftaten, die entweder gleichzeitig oder nacheinander begangen wurden, sofern über sie in einem einheitlichen Urteil entschieden wird. Ziel ist es, für die verschiedenen Vergehen nicht jede Strafe einzeln zu vollstrecken, sondern eine einheitliche, zusammengefasste Strafe zu schaffen, die dem Unrechtsgehalt der Taten in der Gesamtheit Rechnung trägt.

Bei der Bildung einer Gesamtstrafe wird eine Hauptstrafe für die schwerste der begangenen Taten bestimmt, und die weiteren Strafen werden angemessen einbezogen. Die Gesamtstrafe darf jedoch nicht geringer sein als die höchste der ursprünglich festgesetzten Einzelstrafen, sollte dabei aber auch nicht die Summe der Einzelfstrafen überschreiten. Sie soll somit proportional zum Unrechtsgehalt der gesamten Tatserie stehen.

Besondere Regelungen gelten, wenn es sich bei den Einzelfstrafen um unterschiedliche Strafarten (beispielsweise Freiheitsstrafen und Geldstrafen) handelt oder wenn diese nach verschiedenen Richtlinien bemessen wurden, da dann spezielle Berechnungsmaßstäbe zur Anrechnung herangezogen werden müssen.

Die Bildung einer Gesamtstrafe ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Strafprozesses, der die Effizienz und Gerechtigkeit im Umgang mit Mehrfachtätern fördern soll. Dabei steht immer der Gedanke im Vordergrund, dass die Strafe als eine gerechte Reaktion auf die gesamte kriminelle Aktivität einer Person verstanden werden soll.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte