Im österreichischen Strafrecht bezieht sich der Begriff „Gesamtstrafe“ auf die rechtliche Konstruktion, die angewendet wird, wenn eine Person wegen mehrerer Straftaten verurteilt wird. Die relevante gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches (StGB), insbesondere im § 31 StGB.
Laut § 31 StGB wird eine Gesamtstrafe gebildet, wenn eine Person wegen mehrerer strafbarer Handlungen, die in einem gemeinsamen Strafverfahren abgehandelt werden, zu Geld- oder Freiheitsstrafen verurteilt wird. Dabei handelt es sich um Straftaten, die entweder gleichzeitig oder nacheinander begangen wurden, sofern über sie in einem einheitlichen Urteil entschieden wird. Ziel ist es, für die verschiedenen Vergehen nicht jede Strafe einzeln zu vollstrecken, sondern eine einheitliche, zusammengefasste Strafe zu schaffen, die dem Unrechtsgehalt der Taten in der Gesamtheit Rechnung trägt.
Bei der Bildung einer Gesamtstrafe wird eine Hauptstrafe für die schwerste der begangenen Taten bestimmt, und die weiteren Strafen werden angemessen einbezogen. Die Gesamtstrafe darf jedoch nicht geringer sein als die höchste der ursprünglich festgesetzten Einzelstrafen, sollte dabei aber auch nicht die Summe der Einzelfstrafen überschreiten. Sie soll somit proportional zum Unrechtsgehalt der gesamten Tatserie stehen.
Besondere Regelungen gelten, wenn es sich bei den Einzelfstrafen um unterschiedliche Strafarten (beispielsweise Freiheitsstrafen und Geldstrafen) handelt oder wenn diese nach verschiedenen Richtlinien bemessen wurden, da dann spezielle Berechnungsmaßstäbe zur Anrechnung herangezogen werden müssen.
Die Bildung einer Gesamtstrafe ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Strafprozesses, der die Effizienz und Gerechtigkeit im Umgang mit Mehrfachtätern fördern soll. Dabei steht immer der Gedanke im Vordergrund, dass die Strafe als eine gerechte Reaktion auf die gesamte kriminelle Aktivität einer Person verstanden werden soll.