Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Geschäftsordnung“ in erster Linie auf die internen Regelungen, die Organisationen, insbesondere parlamentarische Körperschaften, Gerichte oder andere öffentliche Institutionen, zur Steuerung und Regelung ihres Ablaufs und ihrer Verfahren festlegen.
1. **Parlamentarische Geschäftsordnungen**:
– Die Geschäftsordnung des Nationalrats ist ein bedeutendes Beispiel. Sie regelt die Arbeitsweise und die Abläufe innerhalb des österreichischen Parlaments. Zu den zentralen Elementen gehören die Einreichung und Behandlung von Gesetzesvorlagen, die Organisation von Sitzungen, die Redeordnung und die Abstimmungsverfahren. Die spezifische Rechtsgrundlage hierfür ist das Geschäftsordnungsgesetz 1975. Diese Geschäftsordnung gewährt Abgeordneten Rechte und legt Pflichten fest, um einen geordneten parlamentarischen Betrieb sicherzustellen.
2. **Geschäftsordnungen von Gerichten**:
– Auch Gerichte in Österreich verfügen über Geschäftsordnungen, die organisatorische und funktionale Abläufe innerhalb des Gerichts regeln. Diese beinhalten Aspekte wie die Einteilung der Richter, die Zuweisung von Fällen, und die Planung der Verhandlungstermine. Maßgebliche Grundlagen finden sich im Gerichtsorganisationsgesetz (GOG).
3. **Andere öffentliche Einrichtungen**:
– Für andere öffentliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Gemeinderäte, gibt es ebenfalls Geschäftsordnungen. Diese regeln beispielsweise die Einberufung und Durchführung von Sitzungen, den Ablauf von Diskussionen, die Abstimmungsverfahren und die Dokumentation von Beschlüssen.
Geschäftsordnungen dienen also allgemein der Transparenz, Effizienz und Klarheit in den Abläufen innerhalb einer Organisation. Sie können auch die formalen Anforderungen für verschiedene Prozesse vorschreiben, Regeln für den Umgang mit Interessen- und Loyalitätskonflikten enthalten und die Ausübung von Rechten und Pflichten der Mitglieder definieren.
Da Geschäftsordnungen spezifisch auf die Anforderungen der jeweiligen Organisation zugeschnitten sind, können sie variieren, je nachdem, welche Institution oder welcher Bereich betrachtet wird. Dennoch bleibt ihre grundlegende Funktion die Sicherstellung eines geordneten und fairen Verfahrensablaufs innerhalb der betreffenden Organisation oder Institution.