Ein Geschworenengericht ist ein Gericht, in dem Geschworene an der Entscheidung ganz oder zum Teil beteiligt sind.
Die Geschworenen sind keine Juristen, sondern meist unbeteiligte Bürger, die durch Abstimmung ein Urteil fällen. Dabei bewerten meist die Geschworenen die Sachlage des Falles, der Richter dagegen die Rechtslage. Der Name Geschworener kommt daher, dass diese Bürger traditionell auf das Recht bzw. Gesetz und ihr Gewissen schwören mussten. In den USA sind Geschworenengerichte bei Strafverfahren von der Verfassung vorgeschrieben siehe Jury.
Entschieden wird über politische Verbrechen etwa nach dem Verbotsgesetz und alle Verbrechen mit einer Strafuntergrenze von mehr als fünf Jahren und einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren. Ein Geschworenengericht besteht aus dem Schwurgerichtshof drei Berufsrichtern und den Geschworener Geschworenen acht Laien. Nach Belehrung durch den vorsitzenden Richter entscheiden die Geschworenen allein über Schuld oder Unschuld, und zusammen mit den Richtern über das Strafmaß.
Anders als in anderen Rechtsordnungen muss dabei keine Einstimmigkeit erzielt werden, eine einfache Mehrheit reicht. Kommt keine Mehrheit für eine Verurteilung zustande das heißt also auch, wenn die Abstimmung 4:4 ausgeht ist gemäß dem Grundsatz ”in dubio pro reo” freizusprechen. Sind die drei Berufsrichter einstimmig der Überzeugung, dass die Entscheidung der Geschworenen falsch oder unvollständig ist, können sie eine Verbesserung des Wahrspruchs anordnen. Die Geschworenen haben in diesem Fall erneut zu beraten sog. Monitur; § 332 Strafprozessordnung StPO.
Ist der Fehler nicht durch Monitur zu beheben, so kann der Schwurgerichtshof einstimmig den Wahrspruch der Geschworenen aussetzen Aussetzung gem. § 334 StPO, und vom Oberster Gerichtshof Obersten Gerichtshof überprüfen lassen. Dieser weist den Fall unter Umständen einem anderen Geschworenengericht zur neuerlichen Verhandlung zu. In dieser ist eine Aussetzung der Entscheidung der Geschworenen nicht mehr zulässig.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Geschworenengericht#Rechtslage_in_.C3.96sterreich 04.11.2014
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