Gesellschafter

Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Gesellschafter“ eine Person oder eine juristische Einheit, die an einer Gesellschaft beteiligt ist. Die Beteiligung kann unterschiedliche Formen annehmen, je nach Art der Gesellschaft, der die Person oder Entität angehört. Es gibt in Österreich mehrere Gesellschaftsformen, die jeweils spezifische Regelungen über die Rechte und Pflichten der Gesellschafter festlegen.

Ein zentraler Gesellschaftertypus ist der der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Nach dem österreichischen GmbH-Gesetz (GmbHG) sind Gesellschafter diejenigen, die Anteile an der GmbH halten. Diese Anteile sind in Geschäftsanteilen verkörpert, deren Summe das Stammkapital der Gesellschaft ausmacht. Ein Gesellschafter einer GmbH hat bestimmte Rechte, darunter das Stimmrecht in der Generalversammlung (§ 34 GmbHG) und das Recht auf Gewinnbeteiligung (§ 82 GmbHG). Zugleich bestehen Pflichten, etwa die Leistung der Einlagen auf das Stammkapital (§ 63 GmbHG).

Ein weiterer wichtiger Typus ist der Gesellschafter einer Personengesellschaft, etwa einer Offenen Gesellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft (KG), die im Unternehmensgesetzbuch (UGB) geregelt sind. In einer OG haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen (§ 1247 UGB), während es in einer KG Komplementäre gibt, die ebenfalls unbeschränkt haften, und Kommanditisten, die nur beschränkt haften (§ 171 UGB).

In der Aktiengesellschaft (AG) sind Aktionäre die Gesellschafter. Ihre Rechte und Pflichten sind im Aktiengesetz (AktG) geregelt. Aktionäre sind unter anderem berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen und dort ihr Stimmrecht auszuüben (§ 102 AktG). Ihre Haftung beschränkt sich grundsätzlich auf die Höhe ihrer Einlagen, also den Erwerbspreis ihrer Aktien.

Die genauen Rechte und Pflichten der Gesellschafter variieren je nach Gesellschaftsform und den individuellen Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag. Es ist daher entscheidend, die entsprechende Rechtsform zu kennen und die speziellen Vorschriften zu beachten, um die Position eines Gesellschafters im österreichischen Recht vollständig zu verstehen.

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