Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften.
Verfolgen mehrere Personen einen gemeinsamen Zweck können sie zu Verfolgung desselben eine Gesellschaft gründen. Dabei kann aus verschiedenen strukturell unterschiedlichen Gesellschaftstypen, die jeweils vom Gesetz vorgegeben sind, gewählt werden. Zwischen den Gesellschaftstypen bestehen teilweise gravierende Unterschiede. Insbesondere in den Gründungsmodalitäten, der Organ und Haftung Recht Haftung sstruktur sowie im Anwendungsbereich. Auch Unterschiede im Steuerrecht Steuer und Sozialversicherung srecht sind zu beachten. Folgende Gesellschaftsformen stehen zur Auswahl:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH
- Aktiengesellschaft Aktiengesellschaft AG
- Offene Gesellschaft Offene Gesellschaft OG
- Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft KG
- Gesellschaft nach bürgerlichem Recht Gesellschaft bürgerlichen Rechts GesbR
- Stille Gesellschaft Stille Gesellschaft stG
- Genossenschaft Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaft Gen
Weblinks
- http://portal.wko.at/wk/startseite_br.wk?BrID=517=publikationen Weiterführende Informationen der Wirtschaftskammern Österreichs
- http://www.GmbHRecht.at Infoseite zum Gesellschaftsrecht in Österreich