Das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung auch: GmbH-Gesetz regelt im Wesentlichen die besondere Form der GmbH, ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr.
Das GmbH-Gesetz ist in Bezug auf die GmbH lex specialis zu den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches vor 1. Januar 2007 Handelsgesetzbuch und des ABGB.
Mit seinen Strafvorschriften gehört das GmbH-Gesetz auch zum Nebenstrafrecht.
Gliederung
- Organisatorische Bestimmungen
- Errichtung der Gesellschaft §§ 1 – 14
- Die gesellschaftlichen Organe §§ 15 – 48
- Abänderungen des Gesellschaftsvertrages §§ 49 – 60
- Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter §§ 61-83
- Auflösung
- Auflösung §§ 84-88; Liquidation §§ 89-95
- Verschmelzung §§ 96-101
- Behörden und Verfahren §§ 102-106
- Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland §§ 107-114
- Konzerne §§ 115-120
- Strafbestimmungen, Schlußbestimmungen §§ 121-127
Weblinks
- http://www.ris2.bka.gv.at/Bundesrecht/ Bundesrecht
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_Gesellschaften_mit_beschr%C3%A4nkter_Haftung 03.12.2014
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