Als Gesetzblatt wird ein Amtsblatt bezeichnet, das allein den Wortlaut der erlassenen Gesetze wiedergibt. Der dort veröffentlichte Wortlaut gilt als amtlich. Korrekturen müssen durch gesondert veröffentlichte Berichtigungen ausgewiesen werden: Sie stellen die gültige Fassung des Gesetzes dar.
Üblicherweise erscheinen Gesetzblätter in unregelmäßigen Abständen von wenigen Tagen bis einigen Wochen.
National
Das Veröffentlichungsorgan heißt Bundesgesetzblatt, die Gesetzblätter der Bundesländer Landesgesetzblatt. Das Bundesgesetzblatt wird über das Rechtsinformationssystem der Republik http://www.ris.bka.gv.at/Bund/, ausschließlich im Internet kundgemacht.
Europa
Die Europäischen Gemeinschaften die Europäische Union ist nicht rechtsetzungsbefugt im engeren Sinne verkünden ihre Rechtssetzungsakte im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ABl. EG, welches mittlerweile in Amtsblatt der Europäischen Union umbenannt wurde, obwohl die Rechtsakte nach wie vor EG-Rechtsakte sind; diese sind in der Sammlung “L” ausgewiesen.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzblatt 06.11.2014
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