Gesetzesändernde Verordnung

Die gesetzesändernde Verordnung  ist eine Verordnung, die direkt auf eine verfassungsgesetzliche Grundlage gestützt und daher ohne einfachgesetzliche Ermächtigung erlassen werden kann daher auch “verfassungsunmittelbare gesetzesändernde Verordnung”.

Gegensatz dazu: Durchführungsverordnung bzw. Vollziehungsverordnung BGE 103 IV 192, E. 2a: Eine Vollziehungsverordnung darf nicht über den Rahmen hinausgehen, den das Gesetz absteckt. Die Vollziehungsverordnung hat die Funktion Bestimmungen des Gesetzes zu präzisieren, gegebenenfalls echte Lücken zu füllen und, soweit notwendig, das anwendbare Verfahren festzulegen.

Die Vollziehungsverordnung enthält daher keine neuen Vorschriften, welche den Anwendungsbereich eines Gesetzes ausdehnt und Rechte der Normunterworfenen beschränkt oder diesen Verpflichtungen auferlegt. Die gesetzesändernde Verordnung wird daher in der Regel zur ”Abänderung” eines formell korrekt und bereits erlassenen Gesetzes erlassen siehe dazu das Modell des Stufenbau der Rechtsordnung|Stufenbaus der Rechtsordnung.

  • Es wird bei den selbständigen Verordnungen in
  •  gesetzesvertretende Verordnungen,
  •  gesetzesergänzende Verordnungen,
  •  gesetzesändernde Verordnungen unterschieden.

Gesetzesändernde Verordnungen sind jedenfalls unzulässig, soweit sie gegen Grundnormen der Verfassung verstoßen.

Beispiele

Beispiel für eine gesetzesändernde Anordnung kann unter Umständen eine auf Grundlage eines Notverordnung Notverordnungsrechtes erlassene Verordnung sein vgl. z.B. Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung (siehe dazu auch Art 97 Abs. 2 und 3 BVG bezüglich einem Notverordnungsrecht der Landesregierungen der österreichischen Bundesländer).

Durch die gesetzesändernde Notverordnung wird direkt das formelle Gesetz abgeändert. Teilweise steht eine solche gesetzesändernde Notverordnung unter dem Vorbehalt der späteren Zustimmung des Gesetzgeber gesetzgebenden Organes.

Quellen & Einzelnachweise

  • http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzes%C3%A4ndernde_Verordnung 05.12.2014  

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

CHG_logo_250
stefan-humer-profilbild

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter