Gesetzesänderungen, mit der Ausnahme von Verfassungsänderungen, sind an keine besonderen Voraussetzungen gebunden. Jeder Bundestag kann alle bestehenden Gesetze in seinem Kompetenzbereich siehe unter Gesetzgebungskompetenz ändern oder aufheben.
Quellen
http://www.lexexakt.de/glossar/gesetzesnovelle.php 06.10.2014