Gesetztesanalogie bedeutet, dass man sich an einer einzelnen Rechtsnorm orientiert zum Beispiel § 371 ABGB um diese Regel auf einen ähnlich gelagerten Sachverhalt anzuwenden.
Die Voraussetzung zur Anwendung einer Gesetzesanalogie ist das Nichtvorhandensein gesetzlicher Regelungen für den jeweiligen Fall echte Lücke.
Beispiel
Für das Wirksamswerden von Willenserklärungen ist die analoge Anwendung von § 862a ABGB Wirksamwerden der Annahmeerklärung maßgebend.
Abgrenzung / Siehe auch
- Rechtsanalogie man orientiert sich an einer Anzahl von Rechtsnormen, aus denen sich eine Regel für den Sachverhalt ableiten lässt
- Analogie