Gesetzesvorschlag von Abgeordneten, dem Bundesrat oder einem Drittel der Mitglieder des Bundesrates.
Auch Ausschüsse des Nationalrates können Anträge auf Erlassung von Gesetzen stellen, sofern diese mit einem im Ausschuss behandelten Gegenstand in inhaltlichem Zusammenhang stehen § 27 Abs. 1 und 2 GOG NR.
Siehe auch
Bericht und Antrag
Quellen
http://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/Alle.shtml