Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Gesetzeskonkurrenz“ die Situation, in der mehrere gesetzliche Bestimmungen auf einen einzigen Sachverhalt anwendbar sind. Hierbei stellt sich die Frage, welche Norm vorrangig oder ausschließlich angewendet werden soll. Diese Konkurrenz von Rechtsnormen kann unterschiedliche Formen annehmen, darunter Idealkonkurrenz, Spezialität, Subsidiarität und Konsumtion.
1. **Idealkonkurrenz** liegt vor, wenn ein Verhalten mehrere Strafgesetze verletzt und jede Norm theoretisch eigenständig zur Anwendung kommen könnte. Das österreichische Strafrecht sieht in solchen Fällen in der Regel die Idealkonkurrenz vor, was bedeutet, dass die Normen nebeneinander angewendet werden können, sofern keine anderen Regeln, etwa von Spezialität oder Subsidiarität, greifen.
2. **Spezialität** bedeutet, dass eine speziellere Norm einer allgemeinen vorgeht. Ein Beispiel könnte im Bereich des Strafrechts die Anwendung speziellerer Tatbestände vor allgemeinen sein, wie etwa die Unterscheidung zwischen Diebstahl (§ 127 StGB) und schwerem Diebstahl (§ 128 StGB).
3. **Subsidiarität** liegt vor, wenn eine Norm nur dann zur Anwendung gelangt, wenn nicht eine andere (vorrangige) Norm eingreift. Ein klassisches Beispiel dafür ist im Strafrecht der Tatbestand der Sachbeschädigung, der oft als subsidiär zum Diebstahl gesehen wird, wenn die Sachbeschädigung im Zuge der Wegnahme eines Gegenstands erfolgt.
4. **Konsumtion** beschreibt den Fall, dass eine Norm den Unrechtsgehalt einer anderen vollständig oder überwiegend mit abdeckt, wodurch letztere im konkreten Fall nicht zur Anwendung kommt. In der Praxis bedeutet dies, dass durch die Anwendung einer umfassenderen Vorschrift eine andere in ihrer Wirkung aufgeht.
Ausgehend von diesen Grundsätzen wird im konkreten Einzelfall entschieden, welche Norm(en) Anwendung finden. Um den korrekten Umgang mit Gesetzeskonkurrenz sicherzustellen, ist nicht nur die Betrachtung der Normen selbst von Bedeutung, sondern auch deren Interpretation im Rahmen grundlegender Prinzipien des österreichischen Rechts, wie sie etwa im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches oder des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden sind. Diese Betrachtung soll gewährleisten, dass gesetzliche Regelungen kohärent und im Sinne eines gerechten Gesamtergebnisses angewendet werden.