Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Gesetzgebungsverfahren“ den Prozess der Schaffung von Gesetzen durch das Parlament. Dieses Verfahren ist in der Bundesverfassung geregelt, insbesondere im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG). Das Gesetzgebungsverfahren kann in verschiedene Phasen unterteilt werden:
1. **Initiativephase:** Ein Gesetzesantrag kann durch verschiedene Organe eingebracht werden. Dazu zählen die Bundesregierung (als Regierungsvorlage), die Mitglieder des Nationalrats (als Initiativantrag), der Bundesrat oder durch ein Volksbegehren.
2. **Beratungsphase:** Nach Einbringung des Gesetzesantrags wird dieser im Nationalrat in drei Lesungen behandelt. Die Erste Lesung dient der allgemeinen Diskussion. Bei der Zweiten Lesung wird der Entwurf inhaltlich in den Ausschüssen und im Plenum detailliert diskutiert und gegebenenfalls abgeändert. In der Dritten Lesung erfolgt die Schlussabstimmung.
3. **Beschlussfassung:** Nach der Annahme im Nationalrat wird das Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat kann gegen einen Gesetzesbeschluss des Nationalrats nur binnen acht Wochen Einspruch erheben. In gewissen Fällen hat der Bundesrat kein Vetorecht, etwa bei Angelegenheiten von Finanzverfassungsgesetzen.
4. **Beurkundungs- und Kundmachungsphase:** Nach erfolgreicher Abstimmung und allfälliger Überwindung eines Einspruchs des Bundesrats erfolgt die Beurkundung durch den Bundespräsidenten. Der Bundeskanzler zeichnet gegen und veranlasst die Kundmachung im Bundesgesetzblatt (BGBl). Erst mit dieser Kundmachung wird das Gesetz rechtsgültig.
Das Gesetzgebungsverfahren ist in Artikel 41 bis 49 des B-VG detailliert geregelt, die auch Bestimmungen über besondere Gesetzgebungsverfahren beinhalten, wie etwa für Verfassungsänderungen, die eine qualifizierte Mehrheit im Nationalrat erfordern. Auch direkte Demokratie-Elemente wie Volksabstimmungen, die unter bestimmten Voraussetzungen erforderlich sind, werden in der Verfassung behandelt. Dies verleiht dem Prozess eine ausgewogene Berücksichtigung der verschiedenen politischen Ebenen und Sicherungsmechanismen, was die Gesetzgebung stabil und demokratisch legitimiert gestaltet.