Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften

Die gesetzliche Anerkennung geht auf das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 zurück, in dem unter anderem jeder anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft bestimmte Grundrechte eingeräumt werden. Wie die Anerkennung erreicht werden kann, wurde allerdings erst 1874 im Anerkennungsgesetz festgelegt. Die erste Anerkennung nach diesem Gesetz erfolgte für die altkatholische Kirche.

Voraussetzung für eine staatliche Anerkennung einer religiösen Gemeinschaft ist (schon seit 1874)

daß ihre Religionslehre, ihr Gottesdienst, ihre Verfassung, sowie die gewählte Benennung nichts Gesetzwidriges oder sittlich Anstößiges enthält|| § 1 Z.1 Anerkennungsgesetz

Ausserden fordert das Bekenntnisgemeinschafts-Gesetz von 1998: “Es muss eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat bestehen. (§ 11 Z.3)

Das Bekenntnisgemeinschafts-Gesetz schreibt für eine zukünftige Anerkennung als Kirche oder Religionsgesellschaft auch vor, dass die betreffende eine Mitgliederzahl von 2 ‰ der österreichischen Bevölkerung aufweist (§ 11. Z. 1 lit d; nach der letzten Volkszählung, bei etwa 8,5 Millionen 2011 ungefähr 17.000 Mitglieder).[1] Einen solchen Mitgliederstand haben aber nur ungefähr die Hälfte der schon vorher anerkannten Kirchen, die anderen liegen großenteils weit darunter. Das Anerkennungsgesetz hingegen fordert hingegen dann nurmehr den “Bestand wenigstens einer […] eingerichteten Kultusgemeinde (§. 1 Z. 2).

Eine weitere Voraussetzung ist (Bekenntnisgemeinschafts-Gesetz § 11. Z. 1 lit a–c):

  • Bestandszeit in Österreich von 20 Jahren allgemein und 10 Jahren in organisierter Form, davon mindestens 5 Jahre als religiöse Bekenntnisgemeinschaft, oder
  • zumindest 100-jährigen Bestand der Konfession allgemein und 10 Jahre Tätigkeit in Österreich in organisierter Form anstatt der Rechtsform als religiöse Bekenntnisgemeinschaft, oder
  • allgemeiner Bestand von zumindest 200 Jahren anstatt der 10-jährigen Tätigkeit in Österreich

Vorrechte der anerkannten Religionsgemeinschaften

Mit der Anerkennung sind einige besondere Rechte verbunden:

  • Ausschließlichkeitsrecht (Namensschutz, Anspruch auf exklusive religiöse Betreuung der eigenen Mitglieder)
  • selbständige Ordnung und Verwaltung der inneren Angelegenheiten
  • Schutz der Anstalten, Stiftungen und Fonds gegenüber Säkularisation
  • Recht auf Errichtung konfessioneller Privatschulen
  • Erteilung des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen
  • Religiöser Beistand in Krankenhäusern

Alle diese Religionsgemeinschaften genießen einen erhöhten Schutz, wobei die Herabwürdigung religiöser Lehren oder Störung in der Religionsausübung als strafbar gilt (§ 188 StGB). Auch die Kirchen oder dem Gottesdienst gewidmete Räumlichkeiten oder Dinge stehen bei Beschädigung unter einem erhöhten strafrechtlichen Schutz.

Eine ausführliche Liste der Vor- und Schutzrechte siehe Religionsfreiheit in Österreich: Differenzierung der Rechte zwischen anerkannten und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Anerkennungsgesetz_1874#Anerkennung 05.12.2014

  1. vergl. Bekenntnisgemeinschaftengesetz – beschlossene Änderungen, help.gv.at » Gesetzliche Neuerungen » Bundesgesetzblatt » Archiv » August 2011.

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

CHG_logo_250
stefan-gutbrunner-profil

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter