Gesetzliches Schuldverhältnis

Gesetzliches Schuldverhältnis ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht, der sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Gläubiger und Schuldner umfasst, die aufgrund ihres Verhaltens die Geltung bestimmter gesetzlicher Bestimmungen auslösen. Gegensatz sind die vertraglichen Schuldverhältnisse, die durch Abschluss bestimmter Verträge des täglichen Lebens zustande kommen.

Allgemeines

Für die Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft ist ein Vertrag erforderlich. Wird etwa ein Kaufvertrag geschlossen, so gelten die Bestimmungen des Kaufvertragsrechts, die zu den vertraglichen Schuldverhältnissen gehören und gegenseitige vertragliche Verpflichtungen auslösen. Das gilt für alle Vertragsarten des täglichen Lebens. Es gibt jedoch Sachverhalte, auf die die Bestimmungen für vertragliche Schuldverhältnisse nicht passen, aber dennoch nach dem Gesetzeswillen eine Rechtsbeziehung zwischen Gläubigern und Schuldnern entstehen soll.

Gesetzliche Schuldverhältnisse

Um diese Sachverhalte zu erfassen, hat der Gesetzgeber so genannte gesetzliche Schuldverhältnisse geschaffen. So gewährt das gesetzliche Schuldverhältnis der unerlaubten Handlung im Falle der Körper- oder Eigentumsverletzung einen Schadensausgleich, obwohl – und gerade weil – zwischen Schädiger und Geschädigtem häufig keinerlei vertragliche Beziehungen bestehen, aus denen ein Schadensausgleich hergeleitet werden könnte. Schadensanspruch und Verpflichtung zur Schadenstragung entstehen dann automatisch, wenn die Beteiligten durch ihr Verhalten die Voraussetzungen erfüllen.

Arten gesetzlicher Schuldverhältnisse

Gesetzliche Schuldverhältnisse entstehen dadurch, dass durch ein bestimmtes Verhalten gesetzlich vorgesehene Voraussetzungen erfüllt werden, nach denen jemand zu einer Leistung verpflichtet wird. Zu diesen gesetzlichen Schuldverhältnissen gehören insbesondere:

  • Geschäftsführung ohne Auftrag,
  • Vindikationslage,
  • ungerechtfertigte Bereicherung.

Mit der ungerechtfertigten Bereicherung sollen rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht werden.

Literatur

  • Manfred Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 6. Auflage, 2014

Weblinks

Quellen & Einzelnachweise

  1. Thomas Korenke, Bürgerliches Recht: Eine systematische Darstellung der Grundlagen, 2006, S. 37

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliches_Schuldverh%C3%A4ltnis 15.12.2014

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Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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