In Fällen besonderer Ungerechtigkeit Folter, Aberkennung von Rechtsfähigkeit aus Rassengründen, Willkür im Strafverfahren handelt es sich um horrendes gesetzliches Unrecht. Dieses muss nach Radbruch nicht befolgt werden. Den Normen wird der Rechtscharakter abgesprochen, wenn sie unter dem Gesichtspunkt von Gerechtigkeit gesehen werden.