Im österreichischen Recht bezeichnet der Begriff „Gesetztes Recht“ das geschriebene Recht, das in der Form von Gesetzen und Verordnungen vorliegt. Es ist eine der Hauptquellen des Rechts und steht im Gegensatz zum ungeschriebenen oder Gewohnheitsrecht. Gesetztes Recht umfasst alle normativen Rechtstexte, die von einem dafür zuständigen Organ erlassen wurden. Dazu gehören insbesondere die Verfassungsgesetze, einfache Gesetze sowie Verordnungen.
Die Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren in Österreich bildet die Bundesverfassung (B-VG), die in Art. 24 ff. regelt, welche Organe für die Gesetzgebung zuständig sind und wie der Gesetzgebungsprozess abläuft. Das wichtigste Gesetz des österreichischen Rechts ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), das als kodifiziertes Gesetzessystem fungiert und viele Aspekte des Zivilrechts regelt.
Verordnungen sind eine weitere Form des gesetzten Rechts und werden von Verwaltungsbehörden erlassen. Sie haben gegenüber Gesetzen den Vorteil, dass sie flexibler und schneller erlassen werden können. Gemäß Art. 18 B-VG sind Verordnungen auszuführen, wenn dies durch ein Gesetz vorgesehen wird. Verordnungen dürfen jedoch nicht gegen bestehende Gesetze oder die Verfassung verstoßen.
Ein zentrales Merkmal des gesetzten Rechts ist seine Allgemeinverbindlichkeit. Das bedeutet, dass Gesetze und Verordnungen für alle Bürger gelten und durch die öffentlich-rechtlichen Organe durchgesetzt werden können. Auf diese Weise sichert das gesetzte Recht die Rechtssicherheit und die Gleichheit vor dem Gesetz.
Abschließend ist zu betonen, dass das Gesetzte Recht in Österreich einen hohen Stellenwert aufgrund seiner Klarheit, Verbindlichkeit und systematischen Ordnung hat. Es stellt sicher, dass die Rechtsordnung transparent und berechenbar bleibt, was ein Grundpfeiler des Rechtsstaatsprinzips ist.