Im österreichischen Recht ist der Begriff des „Gewaltmonopols“ nicht unmittelbar als juristischer Fachbegriff kodifiziert, jedoch ist das Prinzip integraler Bestandteil der staatlichen Ordnung und des Rechtsstaatsprinzips. Das Gewaltmonopol bezeichnet die ausschließliche Zuständigkeit des Staates, physische Gewalt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auszuüben. Dieses Prinzip ist damit fest verknüpft mit der Rechtsdurchsetzung und der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung innerhalb des Staatsgebiets.
In Österreich wird das Gewaltmonopol durch verschiedene Gesetze und Regelungen konkretisiert. Beispielsweise regelt das Sicherheitspolizeigesetz (SPG), insbesondere in den Paragraphen § 16 ff., die Aufgaben der Sicherheitsbehörden und der ihnen unterstellten Organe. Diese Bestimmungen bestimmen, dass die Polizei als Exekutivorgan das staatliche Gewaltmonopol im Bereich der Sicherheitsverwaltung effektiv umsetzt. Dies beinhaltet sowohl präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr als auch repressive Maßnahmen zur Strafverfolgung. Die Polizei erhält in diesem Zusammenhang Befugnisse wie den Einsatz unmittelbarer Zwangsgewalt und Festnahmen, sofern diese rechtlich gerechtfertigt sind.
Auch im Strafprozessrecht wird das Gewaltmonopol des Staates verdeutlicht. Beispielsweise ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt, unter welchen Voraussetzungen Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Festnahmen durchzuführen sind. Solche Eingriffe in die Rechte des Einzelnen sind dem Staat vorbehalten und an strikte gesetzliche Bedingungen gebunden, wie zum Beispiel die richterliche Anordnung oder die dringende Tatverdachtserfordernis.
Das Gewaltmonopol ist auch in der österreichischen Verfassung implizit verankert. Nach der Bundesverfassung bleibt die Ausübung von Gewalt grundsätzlich den Organen des Staates vorbehalten und darf nur in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben erfolgend, was das Legalitätsprinzip nach Artikel 18 B-VG sicherstellt. Überdies betont das Prinzip des Rechtsstaats, dass die Ausübung staatlicher Gewalt berechenbar, gerecht und rechtsstaatlich kontrolliert sein muss, was einen Schutzmechanismus gegen Willkür und Missbrauch staatlicher Macht bildet.
Zusammengefasst ist das Gewaltmonopol in Österreich durch das Zusammenspiel von Sicherheits- und Strafgesetzen sowie verfassungsrechtlichen Prinzipien gekennzeichnet, wobei der Staat die ausschließliche Kompetenz zur rechtmäßigen Gewaltausübung besitzt, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.