Im österreichischen Recht wird der Begriff „Gewinnabschöpfung“ nicht in derselben Weise spezifisch verwendet wie im deutschen Recht. Allerdings gibt es im österreichischen Wettbewerbsrecht Regelungen, die in gewisser Weise vergleichbare Ziele verfolgen, indem sie verhindern, dass rechtswidrig erzielte wirtschaftliche Vorteile erhalten bleiben.
Eine relevante Grundlage findet sich im Kartellgesetz (KartG), insbesondere in Bezug auf die Sanktionen, die gegen Unternehmen verhängt werden können, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Nach § 29 KartG können Geldbußen gegen Unternehmen verhängt werden, wenn sie gegen Kartellbestimmungen verstoßen. Diese Geldbußen dienen nicht nur der Ahndung des Verstoßes, sondern sollen auch einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem Verstoß neutralisieren.
Ein weiterer wichtiger Aspekt im Sinne der Abschöpfung unrechtmäßiger Gewinne könnte im Bereich des Konsumentenschutzes gesehen werden, zum Beispiel durch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückforderung unrechtmäßig erlangter Gelder. Das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) bieten hier Rahmenbedingungen, die es geschädigten Parteien erlauben, finanziellen Ersatz für erlittene Schäden zu verlangen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass obwohl der spezifische Begriff „Gewinnabschöpfung“ nicht im österreichischen Recht verankert ist, dieselben Prinzipien der Abschöpfung ungerechtfertigter Vorteile durch andere rechtliche Maßnahmen umgesetzt werden. Solche Regelungen zielen darauf ab, jeglichen unlauteren wirtschaftlichen Vorteil, der durch rechtswidriges Verhalten erlangt wurde, zu eliminieren und somit einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.