Girovertrag

Im österreichischen Recht ist der Begriff „Girovertrag“ als solcher nicht direkt gesetzlich definiert, sondern wird im Rahmen des Bankwesens und des Zahlungsverkehrs als Dienstleistungsvertrag verstanden, der den bargeldlosen Zahlungsverkehr regelt. Zentral ist hierbei die Funktion des Girokontos, das es dem Kontoinhaber ermöglicht, Zahlungen in Form von Überweisungen, Lastschriften oder Daueraufträgen vorzunehmen und zu empfangen.

Der Girovertrag zwischen einer Bank und einem Kunden wird privatrechtlich geregelt und umfasst ein Bündel von Rechten und Pflichten. Diese beinhalten typischerweise die Führung eines Kontos, die Abwicklung unbarer Zahlungen, die Einlösung von Zahlungsaufträgen sowie die Kreditierung von Gutschriften. Ein Girovertrag ist gemäß den allgemeinen Vertragsregeln des österreichischen Zivilrechts zu beurteilen, insbesondere nach den Vorschriften des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) über Dienstleistungsverträge (§ 1151 ff. ABGB).

Aufsichtsrechtlich relevant sind insbesondere die Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG), die Anforderungen an die Sicherheitsstandards und die Transparenz im Zahlungsverkehr festlegen. Zudem spielt das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) eine wesentliche Rolle, das europarechtliche Vorgaben umsetzt und die Rechte und Pflichten der Zahlungsdienstleister sowie der Zahlungsdienstnutzer in Österreich regelt. Es enthält Vorschriften über die Informationspflichten der Banken gegenüber ihren Kunden und legt die Haftungsregelungen im Falle von nicht autorisierten oder fehlerhaften Zahlungsvorgängen fest.

Der Girovertrag ist demnach ein wesentlicher Bestandteil des modernen Wirtschaftslebens in Österreich, indem er den nahtlosen und effizienten Austausch von Zahlungen zwischen Wirtschaftssubjekten ermöglicht und durch gesetzliche Regelwerke sowie vertragliche Vereinbarungen zwischen Bank und Kunde abgesichert ist.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte