Im österreichischen Recht ist der Begriff „Girovertrag“ als solcher nicht direkt gesetzlich definiert, sondern wird im Rahmen des Bankwesens und des Zahlungsverkehrs als Dienstleistungsvertrag verstanden, der den bargeldlosen Zahlungsverkehr regelt. Zentral ist hierbei die Funktion des Girokontos, das es dem Kontoinhaber ermöglicht, Zahlungen in Form von Überweisungen, Lastschriften oder Daueraufträgen vorzunehmen und zu empfangen.
Der Girovertrag zwischen einer Bank und einem Kunden wird privatrechtlich geregelt und umfasst ein Bündel von Rechten und Pflichten. Diese beinhalten typischerweise die Führung eines Kontos, die Abwicklung unbarer Zahlungen, die Einlösung von Zahlungsaufträgen sowie die Kreditierung von Gutschriften. Ein Girovertrag ist gemäß den allgemeinen Vertragsregeln des österreichischen Zivilrechts zu beurteilen, insbesondere nach den Vorschriften des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) über Dienstleistungsverträge (§ 1151 ff. ABGB).
Aufsichtsrechtlich relevant sind insbesondere die Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG), die Anforderungen an die Sicherheitsstandards und die Transparenz im Zahlungsverkehr festlegen. Zudem spielt das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) eine wesentliche Rolle, das europarechtliche Vorgaben umsetzt und die Rechte und Pflichten der Zahlungsdienstleister sowie der Zahlungsdienstnutzer in Österreich regelt. Es enthält Vorschriften über die Informationspflichten der Banken gegenüber ihren Kunden und legt die Haftungsregelungen im Falle von nicht autorisierten oder fehlerhaften Zahlungsvorgängen fest.
Der Girovertrag ist demnach ein wesentlicher Bestandteil des modernen Wirtschaftslebens in Österreich, indem er den nahtlosen und effizienten Austausch von Zahlungen zwischen Wirtschaftssubjekten ermöglicht und durch gesetzliche Regelwerke sowie vertragliche Vereinbarungen zwischen Bank und Kunde abgesichert ist.