Gläbigerverzug

Bei einem Gläubigerverzug oder auch Annahmeverzug gemäß § 1419 ABGB handelt es sich um einen Verzug auf der Seite des Gläubigers; also wenn dieser dem Schuldner im Verzug ist – also die vom Schuldner ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt. Wenn Schuldnerverzug vorliegt, kann demnach ein Gläubigerverzug schon definitionsgemäß ausgeschlossen werden.

Bei dem Annahmeverzug handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung, denn der Gläubiger ist grundsätzlich nicht zur Abnahme verpflichtet. Die “widrigen Folgen” gemäß § 1419 ABGB fallen jedoch auf ihn. Der Gläubiger trägt im Annahmeverzug die Preisgefahr (also Gefahrtragung). Der Schuldner haftet nur noch für grobes Verschulden und ist zur schuldbefreienden Hinterlegung bei Gericht berechtigt (§ 1425 ABGB).

Außerdem kann der Schuldner Ersatz für seine Aufwendungen fordern.

Siehe auch

Quellen

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

rechtsanwalt-dr-stefan-heninger-rechteasy-profilbild
5,0
stefan-heninger-logo-01
stefan-heninger-logo-01
rechtsanwalt-dr-stefan-heninger-rechteasy-profilbild
5,0

Dr.

Dr.

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter