Kleine Nichtregierungsorganisationen wie ehrenamtliche Gruppen und bürgerschaftliche Organisationen können kleinere Fördermittel in Form von Globalzuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in Anspruch nehmen.
Ohne diese Zuschüsse würde sich für diese Gruppen der Zugang zu ESF-Mitteln schwierig gestalten. Über Globalzuschüsse haben sie die Möglichkeit, kleinere Beträge (ca. 15 000 EUR) für Projekte zu beantragen, die benachteiligten Personen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Das Antragsverfahren ist vereinfacht und nur mit geringem administrativem Aufwand verbunden.
Die Globalzuschüsse werden von zwischengeschalteten Stellen wie lokalen Behörden, regionalen Entwicklungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen verwaltet und vergeben. Diese Stellen werden von dem jeweiligen Mitgliedstaat bzw. der zuständigen Regionalbehörde in Absprache mit der Europäischen Kommission benannt.