Der Begriff „Glossatoren“ wird nicht spezifisch im österreichischen Recht verwendet. Glossatoren beziehen sich historisch auf eine Gruppe von Rechtsgelehrten, die sich im 12. und 13. Jahrhundert mit der Kommentierung und Erklärung des römischen Rechts, insbesondere des Corpus Iuris Civilis, beschäftigten. Diese Tätigkeit fand hauptsächlich in Italien statt und ist daher keine spezifische Rechtsentwicklung im österreichischen Recht.
Im österreichischen Kontext kann jedoch die historische Bedeutung der Glossatoren für die Entwicklung des Zivilrechts hervorgehoben werden. Die Arbeit der Glossatoren legte den Grundstein für die Rezeption des römischen Rechts in Europa, was sich auch auf das österreichische Recht ausgewirkt hat. Österreich hat, wie viele andere kontinentaleuropäische Länder, im Rahmen der Rezeption im 15. bis 18. Jahrhundert römisch-rechtliche Elemente in das eigene Rechtssystem integriert. Diese Rezeption beeinflusste unter anderem die Entwicklung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), das 1811 in Kraft trat.
Das ABGB selbst ist ein bedeutendes zivilrechtliches Werk, das viele Prinzipien und Strukturen des römischen Rechts enthält, welche durch die Arbeit der Glossatoren vermittelt wurden. Das ABGB regelt umfassend das Privatrecht in Österreich und beinhaltet grundlegende Prinzipien wie Vertragsfreiheit, Eigentumsrechte und den Schutz des guten Glaubens. Einige der wesentlichen Paragraphen, die die römisch-rechtliche Tradition widerspiegeln, sind zum Beispiel § 16 ABGB, der die allgemeine Rechtsfähigkeit behandelt, oder § 859 ABGB, der Verträge und deren Zustandekommen regelt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Glossatoren selbst nicht direkt im österreichischen Recht verankert sind, ihre Arbeit jedoch einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung des Zivilrechts in Österreich hatte. Das ABGB ist ein Produkt dieser Rechtsentwicklung und enthält viele der Konzepte, die ursprünglich durch die Glossatoren und die nachfolgende Rezeption des römischen Rechts nach Mitteleuropa gelangten.