Glossatoren

Der Begriff „Glossatoren“ wird nicht spezifisch im österreichischen Recht verwendet. Glossatoren beziehen sich historisch auf eine Gruppe von Rechtsgelehrten, die sich im 12. und 13. Jahrhundert mit der Kommentierung und Erklärung des römischen Rechts, insbesondere des Corpus Iuris Civilis, beschäftigten. Diese Tätigkeit fand hauptsächlich in Italien statt und ist daher keine spezifische Rechtsentwicklung im österreichischen Recht.

Im österreichischen Kontext kann jedoch die historische Bedeutung der Glossatoren für die Entwicklung des Zivilrechts hervorgehoben werden. Die Arbeit der Glossatoren legte den Grundstein für die Rezeption des römischen Rechts in Europa, was sich auch auf das österreichische Recht ausgewirkt hat. Österreich hat, wie viele andere kontinentaleuropäische Länder, im Rahmen der Rezeption im 15. bis 18. Jahrhundert römisch-rechtliche Elemente in das eigene Rechtssystem integriert. Diese Rezeption beeinflusste unter anderem die Entwicklung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), das 1811 in Kraft trat.

Das ABGB selbst ist ein bedeutendes zivilrechtliches Werk, das viele Prinzipien und Strukturen des römischen Rechts enthält, welche durch die Arbeit der Glossatoren vermittelt wurden. Das ABGB regelt umfassend das Privatrecht in Österreich und beinhaltet grundlegende Prinzipien wie Vertragsfreiheit, Eigentumsrechte und den Schutz des guten Glaubens. Einige der wesentlichen Paragraphen, die die römisch-rechtliche Tradition widerspiegeln, sind zum Beispiel § 16 ABGB, der die allgemeine Rechtsfähigkeit behandelt, oder § 859 ABGB, der Verträge und deren Zustandekommen regelt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Glossatoren selbst nicht direkt im österreichischen Recht verankert sind, ihre Arbeit jedoch einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung des Zivilrechts in Österreich hatte. Das ABGB ist ein Produkt dieser Rechtsentwicklung und enthält viele der Konzepte, die ursprünglich durch die Glossatoren und die nachfolgende Rezeption des römischen Rechts nach Mitteleuropa gelangten.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte